Gegen den ersten Bauabschnitt der A14-Nordverlängerung von Magdeburg in Richtung Schwerin sind beim Bundesverwaltungsgericht drei Klagen anhängig.
Neben dem Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) hätten zwei Privatleute gegen die Autobahn geklagt, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch in Leipzig nach Ablauf bestimmter Fristen. Einen Termin für die Verhandlung der Klagen gibt es noch nicht. Der BUND hatte seine Klage schon vor Wochen damit begründet, dass bei der Planung des Teilstücks nahe Wolmirstedt Naturschutzbelange nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Die zuständigen Behörden bestreiten das. Die 154 Kilometer lange Autobahn soll 1,3 Milliarden Euro kosten, strukturschwache Regionen wie Altmark und Prignitz besser erschließen und nach bisherigen Planungen etwa 2020 fertig sein. Vor gut einem Jahr hatten Bundesregierung und die drei beteiligten Länder Sachsen- Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eine Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet. Quelle: dpa / LVZ-Online