Mittwoch, 20. April 2016

Einwendungen: Jetzt geht es los!


Die A 39 gehört zu den ganz wenigen Projekten im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans, bei denen im Falle zahlreicher und qualifizierter Einwendungen eine realistische Chance besteht, sie aus dem "Vordinglichen Bedarf" zu werfen. Diese Information wurde dem Dachverband KEINE! A39 kürzlich aus Berlin gesteckt...


Aktuell liegt der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 aus. Einwendungen dagegen müssen bis zum 2. Mai entweder schriftlich oder online beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingegangen sein.

Wer online einwenden will, kann sich dies bis zum 2. Mai auf der Website des BVWP tun. Der Dachverband KEINE! A39 bittet dann um eine Kopie (CC) an Annette Niemann oder Juliane von der Ohe Juliane von der Ohe zu schicken, damit wir nachvollziehen können, ob alle Einwendungen berücksichtigt worden sind.

Wir empfehlen aber, Einwendungen schriftlich zu formulieren und per Einschreiben mit Rückschein zu versenden an das:

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat G12
Stichwort: BVWP 2030
Invalidenstr 44
10115 Berlin

Als Hilfestellung beim Formulieren der Einwendungen haben wir Einwendungsgründe vorbereitet und in einer nicht-öffentlichen Dropbox gestellt. Der Zugang zu diesem Online-Speicher kann per Mail von Annette Niemann erfragt werden.

Unter den Punkten "Einwendungen" fertig und "Einwendungen Material" können Textbausteine ausgewählt werden. Es ist wichtig, in den Formulierungen zu variieren, sodass möglichst viele Einwendungen einzeln gewertet werden und nicht alle gleich sind, und somit als ein einziger Einwand gewertet werden.

Wir bitten darum, den Link zur Dropbox nur an vertrauenswürdige Personen und Verteile weiterzugeben.

Wie immer und für die politische Positionierung ganz wichtig: Es geht auch um eine hohe Zahl von Einwendungen! Es sollte daher eine Vielzahl von Einwendungen zum BVWP mit Hintergrund A 39 in Berlin auf dem Tisch liegen.

Bitte zählen Sie und teilen Sie uns mit, wie viele Einwendungen von Ihnen und Ihren BIs abgesandt wurden, damit wir einen Überblick bekommen.

Wenn Sie bis Fragen zum Verfahren oder zur Arbeit mit der Dropbox haben, rufen Sie bitte Annette Niemann (bis spätestens 21.30 Uhr) an.

Festnetz: 05807 - 1399 (gerne auch Anrufbeantworter nutzen)
Mobil: 0175 - 554 33 74

Verschiedene Einwendungs-Office-Abende sind schon terminiert. Wenn Sie noch weitere Termine haben, erbitten wir einen Hinweis per Mail.

Quelle: Dachverband KEINE A39

Abschnitt 7 im Fokus

A 39-Gegner wie auch Befürworter des Fernstraßenprojekts haben dieser Tage viel zu tun. Bis zum 2. Mai läuft noch das Beteiligungsverfahren zum Bundesverkehrswegeplan (das IK berichtete), und ein paar Tage später steht in Wolfsburg der Erörterungstermin im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt 7 auf dem Programm.


Letzteres betrifft im Nordkreis vor allem die Bürger in Ehra-Lessien, wo der südlichste der sieben Planungsabschnitte endet. Doch nicht jeder kann an den Erörterungsgesprächen teilnehmen, die vom 9. bis 13. Mai sowie am 18. und 19. Mai jeweils ab 9 Uhr im Wolfsburger Congress-Park angesetzt sind. Jens-Thilo Schulze, Sprecher der niedersächsischen Straßenbaubehörde, betont, dass die Termine sich an jene richten, die entweder direkt von den Planungen betroffen sind (etwa als Grundbesitzer) oder die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens eine Eingabe gemacht haben. Auch mit am Tisch: Träger öffentlicher Belange und Naturschutzverbände.

Uwe Bilau als Sprecher der BI „Keine A39 – Isenhagener Land“ sieht beim aktuellen wie auch bei den bisherigen Beteiligungsverfahren zum Bau der Autobahn eine „unüblich große Resonanz“. Das zeige sich auch daran, dass nun für mehr als 2000 Einwendungen sogar sieben Tage für Erörterungen festgesetzt worden seien.

Behördensprecher Schulze bestätigt, dass 2000 Einwendungen schon „relativ viel“ seien. Sieben Tage für die Erörterung seien „angemessen“: „Dafür muss man sich Zeit nehmen.“ Ziel der Termine sei es, nach Möglichkeit einen Interessenausgleich mit den Einwendern zu finden. Drei der sieben Tage sind Ergänzungstermine – für den Fall, dass an den anderen vier Tagen die Zeit zu knapp wird.

Mit Kritikern, die die Trasse generell ablehnen, wird die Suche nach einem Ausgleich ergebnislos bleiben. Für alle anderen, die Partikularinteressen gewahrt sehen wollen, aber das Projekt nicht in Gänze zum Scheitern bringen wollen, sind die Erörterungstermine die letzte Gelegenheit zur direkten (eventuellen) Beeinflussung des Vorhabens.

Denn der nächste Schritt ist schon die Planfeststellung. Wann das sein wird, hängt auch von den Ergebnissen der Wolfsburger Erörterungen und der Dauer ihrer Einarbeitung in die Planung ab. A?39-Gegnern wird dann noch der Klageweg bleiben – dass sie ihn beschreiten werden, gilt bereits als sicher.

Denn dass der Bund am Ende vielleicht doch kein Geld für die Autobahn zur Verfügung stellen könnte – darauf wird sich im Lager der Kritiker niemand verlassen wollen. Auch wenn seitens der Gegner immer wieder erklärt wird, dass die von der IHK bejubelte Aufnahme in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans noch nicht viel bedeute, weil dort auch noch mehr als 500 weitere Projekte stünden, die finanziert werden wollen.

Möglich auch, dass sich die Chancen für einen A 39-Bau seit letzter Woche eher verbessert haben: Für die A 20-Planung in Schleswig-Holstein gab es eine juristische Schlappe, das Verfahren wird sich voraussichtlich verzögern, vielleicht sogar erheblich. In der Argumentation der Gegner waren die beiden norddeutschen Autobahnen stets Projekte, die um dasselbe Geld buhlen – und nach dieser Logik müssten die A 39-Aktien nun leicht steigen, zumal im Herbst auch ein Gerichtstermin zur niedersächsischen A 20-Planung ansteht. Quelle: Isenhagener Kreisblatt

Donnerstag, 14. April 2016

Verbände fordern nachhaltige Mobilität

Zum ersten Mal beraten ab heute die EU-Minister der Ressorts Umwelt und Verkehr gemeinsam über nachhaltige und intelligente Mobilität. Von diesem zweitägigen Treffen erwarten die Umwelt- und Verkehrsverbände Deutsche Umwelthilfe (DUH), Naturschutzbund Deutschland (NABU) und der ökologische Verkehrsclub VCD ein klares Signal für eine dringend notwendige Verkehrswende, mit dem deutlichen Bekenntnis, gemeinsam und wirksam die Treibhausgasemissionen des Verkehrs verringern zu wollen.

Die Ergebnisse der Pariser Klimaverhandlungen machen eine Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2050 um 95 Prozent gegenüber 1990 notwendig. Um dieses Ziel zu erreichen muss auch der Verkehrssektor einen entscheidenden Beitrag leisten und dafür braucht es eine abgestimmte Strategie.

Michael Müller-Görnert, Referent für Verkehrspolitik beim VCD: „Nimmt man die Beschlüsse von Paris ernst, dann darf der motorisierte Verkehr bis 2050 praktisch keine Treibhausgase mehr emittieren. Dies geht nicht ohne eine ökologische Verkehrswende und bedeutet konkret: auf nachhaltige regenerative Antriebsenergien umsteigen und den Endenergieverbrauch drastisch verringern.“

Aus Sicht der Umwelt- und Verkehrsverbände müssen zu forderst Maßnahmen für den Straßenverkehr ergriffen werden. Dazu gehören CO2-Grenzwerte sowie fahrleistungs- und emissionsabhängige Straßenbenutzungsgebühren.

„CO2-Grenzwerte für Pkw haben sich in der Vergangenheit bewährt und müssen für 2025 fortgeschrieben werden. Eine Fortschreibung und weitere Absenkung der Grenzwerte ist unverzichtbar, um wirksame Anreize für emissionsarme bzw. emissionsfreie Antriebe zu setzen. Damit die CO2-Emissionen nicht nur auf dem Papier sondern auch in der Realität merklich sinken, müssen diese, analog zu den Luftschadstoffen, auf der Straße ermittelt und zur Basis der CO2-Gesetzgebung werden“, sagt Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung bei der Deutschen Umwelthilfe.

Lkw wiederum, die bislang noch gar keine Vorgaben bezüglich Effizienz und CO2-Ausstoß einhalten müssen, sollten umgehend in eine vergleichbare CO2-Regulierung einbezogen werden. Sie sind bereits heute für fast 30 Prozent der CO2-Emissionen des Straßenverkehrs verantwortlich. Durch die prognostizierte Zunahme des Güterverkehrs könnte dieser Anteil weiter steigen.

Dietmar Oeliger, Leiter Verkehrspolitik beim NABU: „Europa hat die CO2-Emissionen von Lkw bisher links liegen gelassen, so dass mittlerweile Staaten wie die USA, Japan und selbst China an uns vorbei gezogen sind und CO2-Standards für Lkw erfolgreich eingeführt haben. Mit dem Computersimulationsprogramm VECTO, das die CO2-Emissionen von Lkw erfasst, steht jetzt endlich eine geeignete Basis zur Verfügung, um entsprechende Vorgaben in Europa einzuführen. Es gibt somit keinen Grund, Verbrauchsvorgaben für den wachsenden Lkw-Verkehr noch weiter zu verzögern“.

Da jedoch technische Maßnahmen und CO2-Standards allein nicht ausreichen, um die verkehrsbedingten Emissionen auf das erforderliche Maß abzusenken, gilt es zudem, Verkehr zu vermeiden und auf umweltschonendere Verkehrsmittel zu verlagern.

Ein wesentlicher Hebel ist die Umlegung externer Kosten auf die Fahrzeugnutzung. Diese Kosten resultieren aus Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen, Lärm, Flächenverbrauch sowie den negativen Folgen auf Natur und Landschaft. Eine geeignete und effektive Maßnahme hierfür sind nach Auffassung der Verbände emissions- und fahrleistungsabhängige Straßenbenutzungsgebühren für alle Fahrzeuge und auf allen Straßen.

Das erste gemeinsame Treffen der europäischen Umwelt- und Verkehrsminister bietet die Chance, Umwelt und Verkehr aus einer gemeinsamen Sicht zu betrachten, statt sie gegeneinander auszuspielen. Die Umwelt- und Verkehrsverbände appellieren an den EU-Rat, dies anzunehmen und mit der dringend notwendigen Zusammenarbeit zu beginnen. Die Bundesregierung sollte Treiber und nicht Bremser dieser Entwicklung sein, schließlich verfolgt auch sie ehrgeizige Klimaziele, die ohne einen erheblichen Beitrag des Verkehrs nicht einzuhalten sind. Quelle: Gemeinsame PM von NABU, VCD und DUH

Montag, 11. April 2016

Kosten schöngerechnet!

Der Bundesrechnungshof kritisiert den neuen Bundesverkehrswegeplan. Vor allem das Verhältnis von Kosten und Nutzen von neu geplanten Straßen sei oft nicht nachvollziehbar.


Auch im neuen Bundesverkehrswegeplan finden sich unrealistische Kostenschätzungen und die einzelnen Projekte seien nicht miteinander vergleichbar, kritisiert der Bundesrechnungshof. Verkehrsminister Dobrindt habe sein Ziel, eine plausiblere Planung vorzulegen, nicht erreicht. Die Kosten und damit auch der Nutzen bestimmter Straßen seien nicht verlässlicher ermittelt worden, so der Bundesrechnungshof in einem noch nicht veröffentlichen Bericht, der dem Bayerischen Rundfunk vorliegt. Damit liege der Verdacht nahe, dass einige Projekte schöngerechnet wurden. Im Klartext: Viele Straßen dürften wieder viel teurer werden, als vorher geschätzt. Und: Straßen, deren Nutzen in Frage steht, könnten deswegen als "wichtig und sinnvoll" in die höchste Priorität der Planung gerutscht sein.


Externe Gutachten nicht plausibel

Dobrindt hatte ein externes Büro beauftragt, alle Projekte zu überprüfen. Denn die Kostenschätzungen stammen von den Ländern, die teilweise unterschiedliche Maßstäbe anlegen. Der Vergleich durch das externe Gutachterbüro sollte sicherstellen, dass die Schätzungen der Länder plausibel und miteinander vergleichbar sind. Aus Sicht des Rechnungshofs ist das Büro aber schlampig und intransparent vorgegangen. Das Büro habe gar nicht die nötigen Vergleichswerte gehabt, um abzuschätzen, ob die von den Ländern ermittelten Kosten realistisch sind. Jedenfalls war die Datenbasis, die der Bewertung zu Grunde lag, viel zu klein.

Kosten-Nutzen-Faktor muss überprüft werden

Darüber hinaus habe das Ministerium willkürlich mitten im Verfahren neue Grenzwerte festgelegt, damit nicht zu viele Straßenbauprojekte aus dem Plan herausfallen. Deshalb kommt der Bundesrechnungshof zum Schluss, dass die Kosten - und damit auch der Kosten-Nutzen-Faktor der Projekte - weder verlässlicher ist als in früheren Planungen, noch sind die Projekte besser untereinander vergleichbar. Aus Sicht des Rechnungshofs müssten vor allem die Planungen für den Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen noch einmal komplett auf Plausibilität überprüft werden. Denn hier hätten dem Büro überhaupt keine Daten vorgelegen.

Hier gibt es ein Video zum Thema.

Freitag, 1. April 2016

Verkehrswende nicht verbauen!

Die Umweltverbände Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU), der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) kritisieren den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 und dessen Umweltbericht als grundlegend überarbeitungsbedürftig.

Die Verbände fordern einen Stopp der derzeit laufenden öffentlichen Beteiligung, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt seien. Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans erlaube keine Bewertung der negativen wie positiven Auswirkungen des Gesamtplans und prüfe Alternativen zum Straßenbau nur unzureichend, so die Verbände.

Helga Inden-Heinrich, DNR-Geschäftsführerin: "Der Plan ist nicht nur mit äußerst heißer Nadel gestrickt und methodisch unausgereift, er ist schlicht nicht fertig. Weil Unterlagen zu Schienenprojekten und Knotenprojekten fehlen und weil die Umweltziele nicht definiert sind, wird der gesetzliche Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung verfehlt. Es ist inakzeptabel, dass das Bundesverkehrsministerium die Umweltbetroffenheit bei der Dringlichkeitseinstufung und bei den Alternativen faktisch nicht berücksichtigt. Auch die Auswirkungen von Netzinvestitionen auf die Klimaziele sind nicht dargestellt. Häufig wird nur auf Entscheidungen der Straßenbauverwaltungen verwiesen und auf ökologische Untersuchungen und die Prüfung von Alternativen verzichtet. Diese gravierenden Mängel müssen beseitigt werden. Dem Stellungnahme-Verfahren muss eine Überarbeitung und Abstimmung mit den Ressorts vorausgehen."

Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender: "Mit dem Prinzip Neubau vor Ausbau im Bundesverkehrswegeplan verbaut die Bundesregierung die Verkehrswende. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt will alle Autobahngroßprojekte, die noch vor der Jahrtausendwende geplant wurden, vordringlich bauen - trotz hohen Umweltrisikos und teilweise geringen Verkehrsaufkommens. Umweltverträgliche, bedarfsgerechte und kostengünstige Ausbaualternativen wie sie der BUND vielerorts angemeldet hat, werden nirgends berücksichtigt. So wird der Neubau der A 14 nördlich von Magdeburg oder der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg mit in Geld bewerteten, jedoch faktisch marginalen Zeitgewinnen von sogar weniger als einer Minute gerechtfertigt. Absurd ist auch, dass 500 Ortsumfahrungen, davon 100 in Bayern, für den Bau vorgeschlagen sind. Kostengünstigere Alternativen durch innerörtliche Maßnahmen wurden aber gar nicht erst geprüft und die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen ab 2018 wird nicht berücksichtigt. Zum Glück ist dieses Mega-Straßenbauprogramm völlig unfinanzierbar, denn rechnet man die Kostensteigerung bis 2030 mit ein, fehlen 100 Milliarden Euro."

Olaf Tschimpke, NABU-Präsident: "Der Umweltbericht des Bundesverkehrswegeplans dokumentiert einzig die Beeinträchtigung von Natur und Umwelt und das Versagen beim Klimaschutz. Es gibt kein einziges Beispiel, in dem eine gutachterlich belegte hohe Umweltbelastung zu einer grundsätzlichen Änderung eines Projekts geführt hat. Oder anders gesagt: Die Landschaft, die durch eine Straße verloren ginge, kann noch so wertvoll sein - Dobrindt würde sie trotzdem planieren wollen. 170 Natura-2000-Gebiete würden durch den Straßenbau erheblich beeinträchtigt und 250 noch unzerschnittene Großräume und bundesweite Achsen zerstört. Auch die Auswirkungen auf den Flächenverbrauch widersprechen den Zielen der Bundesregierung. Würde der Entwurf umgesetzt, müssten täglich drei Hektar Flächen zusätzlich verbraucht werden. Damit würde das aktuelle Ziel, den täglichen Neuverbrauch an Flächen auf 30 Hektar pro Tag zu begrenzen, in unerreichbare Ferne rücken. Der Planentwurf des BVWP verhindert zudem das Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung. In ihrem Aktionsprogramm Klimaschutz hat Bundesumweltministerin Barbara Hendricks vom Verkehr eine CO2-Reduktion um sechs Millionen Tonnen gefordert. Von 2012 bis 2014 sind die CO2-Emissionen im Verkehr aber um sechs Millionen Tonnen gestiegen. Ohne eine Verkehrswende ist Klimaschutz in Deutschland nicht möglich. Gerade die geplanten Autobahn-Neubauten sind ökologisch höchst problematisch."

Michael Ziesak, VCD-Bundesvorsitzender: "Die Klimaschutzziele der Bundesregierung können nur durch eine Verdoppelung des Schienengüterverkehrs, die Umsetzung eines kompletten und durchfinanzierten Ausbaukonzepts im Rahmen der Engpassbeseitigung und die Umsetzung des Deutschland-Takts erreicht werden. Klimaschutz im Verkehrssektor geht nicht ohne konsequente Verlagerung auf die Schiene. Ein Rekord-Straßenbauprogramm hingegen sowie ein halbfertiges und unterfinanziertes Konzept für den Schienenverkehr stehen dem völlig entgegen. Die bisher vorgesehenen neuen Projekte im Schienenverkehr könnten zwar teilweise dazu beitragen, mehr Kapazitäten zwischen einzelnen Ballungsräumen zu schaffen. Für weitere hochbelastete Korridore und insbesondere für die Hafen-Hinterlandverkehre fehlen allerdings nach wie vor Projekte und Priorisierungen. Die überlasteten Knoten müssten als zentrale Engpässe im Schienennetz vorrangig erweitert werden und allein dafür müssten fünf bis sieben Milliarden Euro zusätzlich bereitgestellt werden. Doch angesichts der jetzigen Finanzierungsverteilung zwischen Straße und Schiene ist es unwahrscheinlich, dass solche notwendigen Projekte, die bis heute noch in der Erarbeitungsschleife des Bundesverkehrsministeriums liegen, in den kommenden Jahrzehnten realisiert werden. Schon die Fertigstellung laufender Projekte sowie die bisher priorisierten neuen vordringlichen Vorhaben sind bis 2030 nicht durchfinanziert." Quelle: Gemeinsame PM von BUND, NABU, VCD und DNR