Dienstag, 17. November 2015

67 Prozent sind gegen die A39

Eine Umfrage in der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung brint es ans Licht: Die Mehrheit der Bevölkerung spricht sich gegen die A 39 aus.
 
Bald wird die Entscheidung über den Bau der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg fallen. Die Wolfsburger Allgemeine Zeitung (WAZ) hatte darum ihre Leser/-innen gefragt: "Glauben Sie, dass die Autobahn gebaut wird?" Das Ergebnis ist eindeutig: Mehr als zwei Drittel (67%) aller Befragten glauben nicht daran, dass die Autobahn trotz fehlenden Geldes und ihres miserablen Kosten-Nutzen-Verhältnisses gebaut wird. Nur knapp ein Drittel (32%) will die A 39 um jeden Preis.

Damit liegt das Ergebnis im krassen Gegensatz zur Umfrage der Lüneburger Industrie- und Handelskammer (IHK) aus dem Oktober. Dort hatten sich 70 Prozent für den Bau der Betonpiste ausgesprochen. Die IHK wird seit Aufkommen der A 39-Pläne von bedinguslosen Befürwortern geleitet.

Für die IHK-Umfrage wurden Anfang September rund 1000 Personen befragt, an der Umfrage der WAZ nahmen gut 4000 Menschen aus der Region teil.

Quelle: Dachverband KEINE A39

Dobrindt empfängt 1000 Briefe

Kirsten Lühmann hält ihr Versprechen, die Meinungsäußerungen gegen die geplante Autobahn A 39 an den Bundesverkehrsminister zu übergeben. Ein Schnappschuss hält den Moment fest.

Erwischt! Ein Paparazzi-Foto aus dem Deutschen Bundestag zeigt die Staatssekretärin im Verkehrsministerium, Kirsten Lühmann (SPD), kurz vor der Übergabe der über 1000 Briefe gegen die A 39 an Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Rechts steht einer von Lühmanns Mitarbeitern mit dem Karton voller Unterschriften. Das Foto stammt übrigens von den - naja - Kollegen der Pro-A39-Seite. Sie mutmaßen, dass "sich die SPD gegen den Lückenschluss in Position" bringt. Quelle: Dachverband KEINE A39

Mittwoch, 11. November 2015

NEWS: A 39-Bau eher unwahrscheinlich

+++ Bundesverkehrs-Staatssekretär Ferlemann in Gifhorn +++ A 39 wohl im „Vordringlichen Bedarf“ des neuen Bundesverkehrswegeplans, nicht aber in neuer Kategorie „Vordringlicher Bedarf Plus" +++ Bau damit noch unwahrscheinlicher +++
Der Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann, erklärte bei einer nichtöffentlichen Veranstaltung in Gifhorn am Montag, dass die A 39 nicht in die oberste Kategorie des Bundesverkehrswegeplans (Vordringlicher Bedarf Plus) aufgenommen wird. Damit sinken ihre Realisierungschancen weiter. Eine genauere Bewertung der Lage wird der Dachverband der A 39-Gegner vornehmen, sobald die konkreten Fakten auf dem Tisch liegen. Dies wird aller Voraussicht nach Anfang Dezember der Fall sein. Quelle: Dachverband KEINE A39

Dienstag, 10. November 2015

Dachverband übergibt 1000 Briefe

Der neue Bundesverkehrswegeplan werde Anfang Dezember vorgestellt, erklärte die Bundestagsabgeordnete der Landkreise Celle und Uelzen, Kirsten Lühmann (SPD), bei einem Treffen mit Vertretern des Dachverbands „Keine A 39“. Anlass war die Übergabe von 1120 Briefen, die für Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt bestimmt sind.
In den Briefen begründen weit über 1000 Bürgerinnen und Bürger, die entlang der geplanten Trasse wohnen, warum sie die A 39 ablehnen. Kirsten Lühmann bestätigte den Vertretern der Bürgerinitiativen, dass der Widerstand gegen die A 39 in Berlin durchaus wahrgenommen werde.

Die SPD-Politikerin, die auch verkehrspolitische Sprecherin ihrer Partei und Mitglied im Bundesverkehrsausschuss ist, hatte sich bereit erklärt, die Schreiben dem Verkehrsminister zu überbringen
Die Übergabe der Briefe erfolgte kurz nachdem bekannt geworden war, dass es, um Landschaftszerstörung zu vermeiden, keine neue Bahntrasse durch die Region geben soll.

Der Dachverband „Kein A 39“ betonte, dass das Prinzip Ausbau vor Neubau auch konsequent auf die Straße angewandt werden sollte. Denn der Ausbau der B 4 ist eine sinnvolle Alternative zum Bau der A 39. Sollte die Autobahn dennoch gebaut werden, müssten die Menschen entlang der heutigen B 4 weiter mit dem Mautausweichverkehr in den Ortschaften leben, denn für Ortsumgehungen würde es dann kein Geld mehr geben.

Kirsten Lühmann unterstrich ihrerseits, dass der Bund ein hohes Interesse am Ausbau der Schleuse in Scharnebeck habe, um die Hinterlandanbindung der Seehäfen zu verbessern. Zudem wolle er nicht mehr streng am bisherigen Länderproporz festhalten, demzufolge auf Niedersachsen 9,7 Prozent der Mittel für die Verkehrsinfrastruktur entfallen. Vorrang soll neben den „Transeuropäischen Netzen“ (zu denen die geplante A 39 nicht gehört) auch die Fertigstellung von angefangenen Bauprojekten haben. Auch zu diesen gehört die geplante A 39 nicht. In diesem Zusammenhang zeigte sich Kirsten Lühmann verwundert darüber, dass der Abschnitt 1 der geplanten A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg immer noch nicht planfestgestellt ist.

Kirsten Lühmann wird die 1120 Schreiben der A39-Kritiker dem Bundesverkehrsminister übergeben. Das ist wichtig, weil umstrittene Projekte im neuen Bundesverkehrswegeplan schlechter bewertet werden als unstrittige.

Auf dem Foto: MdB Kirsten Lühmann (sitzend) und die Dachverbands-Vertreter Matthias Sost (links), Annette Niemann und Reinhard Meyer

Quelle: Dachverband KEINE A39

Dienstag, 3. November 2015

AKTUALISIERT: Flurbereinigung bei Ehra

AKTUALISIERTE INFOS: Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens der A 39 für den Abschnitt 7 wird nun das Unternehmens-Flurbereinigungs-Verfahren in den Gemarkungen Ehra-Lessin und Barwedel eingeleitet.

Das Verfahrensgebiet umfasst eine Fläche von circa 1215 Hektar und hat rund 110 Teilnehmer.

Ein erster so genannter Aufklärungs- und Erörterungstermin findet am Dienstag, dem 10. November um 18 Uhr im "Heidekrug", Hauptstraße 20 in Barwedel statt.

Der zweite Termin findet am Montag, dem 7. Dezember um 16 Uhr im Landhotel Heidekrug, Wittinger Straße 1, in Ehra-Lessin statt.

Die betroffenen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte sind im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung geladen. Die Ladungen und Flurkarten können mittels der Links am Ende dieses Artikels heruntergeladen werden.

A 39-Gegner, die keine Grundstücksflächen im Abschnitt 7 haben, brauchen aktuell noch nicht zu handeln, diese Info soll aber auch sie schon vorbereiten auf mögliche Flurbereinigungsverfahren im genannten Abschnitt.

Nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt des Schutz- und Klagefonds gegen die A 39, Rüdiger Nebelsieck, ist folgendes zu beachten:

1. Die Einstellung des einfachen Flurbereinigungsverfahrens vor der Eröffnung der Unternehmensflurbereinigung ist korrekt.

2. Der Einladung zum Aufklärungstermin lässt sich nicht entnehmen, dass die Behörde plant, Ergebnisse des einfachen Verfahrensplans ins Unternehmensflurbereinigungsverfahren zu übernehmen. Das sollte bei dem Termin aber sicherheitshalber angesprochen und ausgeschlossen werden.

3. Ein Widerspruch gegen den Beschluss zur Einleitung des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens ist nicht aussichtsreich.

4. Ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren kann angeordnet werden, wenn ein Planfeststellungsverfahren für das Projekt, zu dessen Gunsten Enteignungen vorgenommen werden sollen, eingeleitet worden ist.

5. Wirksam werden die Ergebnisse des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens erst, wenn ein rechtlich nicht mehr angreifbarer Planfeststellungbeschluss vorliegt.

6. Das bedeutet, dass die Betroffenen – auch während sie weiter gegen die Planfeststellung kämpfen – zur Wahrung ihrer Interessen und zur Abwehr drohender Nachteile sich am Unternehmensflurbereinigungsverfahren beteiligen sollten. Und zwar jede/r Einzelne so, wie es zur Wahrung seiner/ihrer Eigentumsposition im Falle des Autobahnbaus sinnvoll wäre.

7. Grundsätzlich sollte jede/r Betroffene beim Informationstermin zu Protokoll geben, dass er/sie gegen die laufende Planfeststellung und gegen den Bau der Autobahn ist und nur unter diesem Vorbehalt sich am Unternehmensflurbereinigungsverfahren beteiligt. Quelle: Dachverband KEINE! A39

Sonntag, 1. November 2015

Flurbereinigung im Süden

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens der A 39 für den Abschnitt 7 wird nun das Unternehmens-Flurbereinigungs- Verfahren in den Gemarkungen Ehra-Lessin und Barwedel eingeleitet.
Das Verfahrensgebiet umfasst eine Fläche von circa 1215 Hektar und hat rund 110 Teilnehmer. Ein so genannter Aufklärungs- und Erörterungstermin findet am Montag, dem 7. Dezember um 16 Uhr im Landhotel Heidekrug, Wittinger Straße 1, in Ehra-Lessin statt.
Die betroffenen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte sind im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung geladen. Die Ladung und die Flurkarte werden in Kürze auf dieser Website veröffentlicht.

A 39-Gegner, die keine Grundstücksflächen im Abschnitt 7 haben, brauchen aktuell noch nicht zu handeln, diese Info soll aber auch sie schon vorbereiten auf mögliche Flurbereinigungsverfahren im genannten Abschnitt.

Nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt des Schutz- und Klagefonds gegen die A 39, Rüdiger Nebelsieck, ist folgendes zu beachten:

1. Die Einstellung des einfachen Flurbereinigungsverfahrens vor der Eröffnung der Unternehmensflurbereinigung ist korrekt.

2. Der Einladung zum Aufklärungstermin lässt sich nicht entnehmen, dass die Behörde plant, Ergebnisse des einfachen Verfahrensplans ins Unternehmensflurbereinigungsverfahren zu übernehmen. Das sollte bei dem Termin aber sicherheitshalber angesprochen und ausgeschlossen werden.

3. Ein Widerspruch gegen den Beschluss zur Einleitung des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens ist nicht aussichtsreich.

4. Ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren kann angeordnet werden, wenn ein Planfeststellungsverfahren für das Projekt, zu dessen Gunsten Enteignungen vorgenommen werden sollen, eingeleitet worden ist.

5. Wirksam werden die Ergebnisse des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens erst, wenn ein rechtlich nicht mehr angreifbarer Planfeststellungbeschluss vorliegt.

6. Das bedeutet, dass die Betroffenen – auch während sie weiter gegen die Planfeststellung kämpfen – zur Wahrung ihrer Interessen und zur Abwehr drohender Nachteile sich am Unternehmensflurbereinigungsverfahren beteiligen sollten. Und zwar jede/r Einzelne so, wie es zur Wahrung seiner/ihrer Eigentumsposition im Falle des Autobahnbaus sinnvoll wäre.

7. Grundsätzlich sollte jede/r Betroffene beim Informationstermin zu Protokoll geben, dass er/sie gegen die laufende Planfeststellung und gegen den Bau der Autobahn ist und nur unter diesem Vorbehalt sich am Unternehmensflurbereinigungsverfahren beteiligt.

Quelle: Dachverband KEINE! A39

Vorentscheidung schon im Dezember

Eine Vorentscheidung über die Aufnahme von Verkehrsprojekten in den neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) wird nach Informationen des niedersächsischen Landesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) schon Anfang Dezember erfolgen.

Dann wird man auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums sehen können, wie hoch das errechnete Nutzen-Kosten-Verhältnis des B4-Ausbaus oder der A 39 ausfällt. Nach diesen Werten wird sich dann auch maßgeblich die Entscheidung ausrichten, welche Verkehrsprojekte in die neue Kategorie „Vordringlicher Bedarf plus“ des BVWP aufgenommen werden, welche allein die Chance auf einer Finanzierung eröffnet.

LBU-Vertreter Eckehard Niemann verwies in diesem Zusammenhang auf das schon bisher schlechte Nutzen-Kosten-Verhältnis der A 39 von nur 1,8. Es liege weit unter dem Wert für den Ausbau der Bundesstraße 4 und auch sehr deutlich unter den Werten konkurrierender Projekte. „Eine wirklich faire und objektive Bewertung der A-39-Pläne wird zeigen, dass der volkswirtschaftlich-verkehrliche Nutzen der A 39 im Hinblick auf den regionalen Nutzen und auch auf die Hinterland-Anbindung der Häfen marginal ist“, so Niemann. Bezeichnenderweise liste die Stadt Hamburg bei den für sie wichtigen Verkehrsprojekten die A 39 gar nicht auf. Auch die offizielle Verkehrsuntersuchung Nordost (VUNO) habe seinerzeit den geplanten Parallel-Verbund von A 39 und A 14 als offensichtlich unsinnig bewertet.

Der LBU weist darauf hin, dass alle Bürger, Organisationen und Institutionen nach der Veröffentlichung im Dezember binnen 6 Wochen ihre Argumente zu dieser Bewertung des Verkehrsministeriums einreichen könnten. Diese werden geprüft, bevor dann die abschließenden Bewertungen abermals veröffentlicht werden. Das Gesamtergebnis wird danach den Bundestagsabgeordneten präsentiert, die dann im Jahr 2016 über den neuen Bundesverkehrswegeplan abstimmen. Quelle: Pressemitteilung LBU