Samstag, 24. August 2024

Mangelhafte A39-Planung führt zu erneuter Klage

Liebe Aktive,

die Klage wurde heute eingereicht gegen den Bau der A 39, Abschnitt 7. Kläger ist der BUND Landesverband. Wir unterstützen den Verband. Unten angefügt findet Ihr die Pressemitteilung des BUND Landesverbands. WIR brauchen jetzt Ihre/Eure finanzielle Unterstützung.

Die Sammlung erfolgt auf das Konto der BUND-Kreisgruppe Gifhorn (https://www.bund-gifhorn.de/spenden-mitgliedschaft/spenden-fuer-a39-klage/). Achtet auf die Details im Text dort, damit Sie/Ihr auch eine Spendenbescheinigung bekommt. 

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Viele Grüße aus Aljarn
Annette Niemann
für das Sprecherteam KEINE A 39



Pressemitteilung: BUND reicht aufgrund mangelhafter Planung erneut Klage gegen A 39 ein
Der BUND Niedersachsen hat gegen den geänderten Planfeststellungsbeschluss des 7. Abschnitts der A 39 Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Bereits 2018 hatte der BUND erfolgreich gegen diesen ersten planfestgestellten Teilabschnitt der A 39 geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Planung 2019 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Die Strecke soll am Südrand der Lüneburger Heide zwischen Wolfsburg und Ehra-Lessien im Kreis Gifhorn verlaufen. Die A 39 mit ihren insgesamt sieben Teilabschnitten zählt zu den umwelt- und klimaschädlichsten Verkehrsprojekten Deutschlands.
Dr. Tonja Mannstedt, BUND-Landesgeschäftsführerin:
„Auch die Planungsergänzungen haben nicht dazu geführt, dass alle Verfahrensfehler behoben wurden. Nach wie vor wurde für die A 39 keine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt, die auch die Auswirkungen des Neubaus auf das globale Klima berücksichtigt. Eine solche Planung ist angesichts der immer gravierenderen Klimakrise nicht mehr vertretbar. Auch die fehlerhafte Abgrenzung des betroffenen Natura-2000-Gebiets Vogelmoor hat das Land Niedersachsen nicht korrigiert.“ Bereits in seiner Klage gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss hatte der BUND diese Punkte scharf kritisiert. Im darauffolgenden Fehlerheilungsverfahren wurde der Klimaschutz nur für die mitgeplante Ortsumgehung Ehra berücksichtigt, nicht aber für die A 39 selbst. Bei der Abgrenzung des FFH-Gebietes „Vogelmoor“ sind empfindliche Lebensräume, die dicht an der geplanten Autobahntrasse liegen, nicht in das Gebiet aufgenommen worden. Tatsächlich hätten diese in das Netz von Schutzgebieten einbezogen werden müssen. Fehler im Wasserrecht wurden im Änderungsbeschluss zwar teilweise nachgebessert, aber keineswegs vollständig behoben.
Manfred Michel, Vorsitzender der BUND-Gruppe Gifhorn:
„Es fehlen nach wie vor belastbare Angaben zur Chloridbelastung zahlreicher Gewässerarten im Einzugsgebiet der Kleinen Aller. Angesichts der vorgelegten Angaben steht zu befürchten, dass sich der Zustand angrenzender Gewässer durch den Autobahnneubau verschlechtert. Das gilt es zu verhindern.“ Der BUND führt die Klage mit Unterstützung des Dachverbandes „KEINE! A 39“. BUND und Dachverband haben frühzeitig umwelt- und naturverträglichere Alternativen zum Bau der A 39 vorgeschlagen: die Beseitigung von Engpässen im Schienennetz, den Ausbau der A 7 und den dreistreifigen Ausbau der parallel verlaufenden B 4 mit Ortsumfahrungen. Einen Neubau lehnen sie hingegen ab, denn die geplante A 39 beeinträchtigt nationale und europäische Schutzgebiete und zerstört wertvolle Lebensräume und naturnahe Gewässerläufe.
Hintergrund:

Die A 39 hat eine Länge von rund 105 km und gilt als ein Autobahnneubau. Obwohl der Bundesverkehrswegeplan den Grundsatz „Ausbau vor Neubau“ bei Bundesfernstraßen verfolgt, wurde die A39 im Jahr 2004 in den “Vordringlichen Bedarf“ aufgenommen. 2016 wurde diese Einstufung im nach wie vor gültigen Bundesverkehrswegplan 2030 (BVWP 2030) erneuert. Der BUND hat diese Einstufung aus verschiedenen Gründen deutlich kritisiert: Das Vorhaben gehört zu den umweltschädlichsten Projekten des BVWP 2030 und weist ein ausgesprochen schlechtes Nutzen-Kosten-Verhältnis auf. Verpflichtende EU-Vorgaben zur strategischen Umweltprüfung bei der Aufstellung von Plänen und Programmen wurden für den BVWP 2030 nicht angewendet. Damit erfolgte auch keine Untersuchung umweltfreundlicherer Alternativen, einschließlich anderer Verkehrsträger wie Bahn und Schiff. Bereits 2018 hatte der BUND Niedersachsen Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den 7. Abschnitt der A 39 eingereicht. Die Klage hatte Erfolg, sodass Nachbesserungen und erneute Auslegungen der Planungsunterlagen notwendig wurden, die 2021, 2022 und 2023 erfolgten und an denen sich BUND und Dachverband „KEINE! A 39“ umfassend beteiligt haben. Am 28.06.2024 erging als Ergebnis ein Planfeststellungsänderungs- und Ergänzungsbeschluss. Dieser berücksichtigt wichtige Kritikpunkte des BUND und Dachverbandes jedoch nach wie vor nicht.  

Quelle: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Landesverband Niedersachsen, Dr. Tonja Mannstedt (v.i.S.d.P.), Goebenstraße 3a, 30161 Hannover