Donnerstag, 11. Juli 2019

A39-Urteil bestätigt die Argumente der Bürgerinitiativen


Wir freuen uns, dass das Gericht in wichtigen Punkten der Klage entsprochen hat.

Die heute gefällten Urteile bestätigen unsere Argumente, die wir in Zukunft weiter verfolgen werden.

Der Planfestellungsbeschluss wurde aufgrund von Fehlern für rechtswidrig erklärt. Es wurden mehr Bundesstraßen-Kilometer geplant als notwendig gewesen wären, dafür wäre ein gesondertes Planfeststellungsverfahren erforderlich. Ebenso wurden Vorgaben der Wasserrahmentichtlinien nicht eingehalten. Dazu kommen nachträgliche technische Anlagen, die nicht in den Auslegungsunterlagen vorhanden waren.

Leider wurde der Klage der Gemeinde Jembke nicht entsprochen.

Wir stehen insbesondere mit Blick auf den Klimawandel in der Verantwortung, die Planungen von Infrastrukturmaßnahmen so zu gestalten, dass sie umweltverträglich sind. Die A39 ist dies nicht, es gilt daher vorhandene, umweltschonendere Alternativen zu priorisieren.

Sprecherteam des Dachverbandes der Bürgerinitiativen.

Mittwoch, 3. Juli 2019

Warten auf das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht

Entscheidung über A39-Abschnitt 7 Wolfsburg - Ehra

Reichsgerichtsgebauede - frontalAm 11. Juli wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den südlichsten geplanten Bauabschnitt der A39 entscheiden. Am 25. und 26. Juni waren Vertreter vom Dachverband der Bürgerinitiativen, vom BUND, von Kommunen und Privatpersonen als Kläger und Beobachter vor Ort.

In wie weit die Richter auch aktuelle Themen wie die von den Rechtsanwälten angesprochenen Klimawandel in ihren Entscheidungen einbeziehen, bleibt abzuwarten. Im Wesentlichen geht es bei der Verhandlung um den Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der Bundesautobahn 39, 7. Bauabschnitt von Ehra (L 289) bis Wolfsburg (B 188) vom 30. April 2018.


2015 gab es mit rund 2000 Einwendungen zu diesem Planungsabschnitt eine stattliche Zahl von Kritikpunkten. Viele Punkte wurden ein Jahr später im Erörterungstermin zusammengefasst und gemeinsam beurteilt bzw. beantwortet. Diese Art der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde nicht nur von der politischen Opposition kritisiert, sondern hat letztendlich auch zu den zahlreichen Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht geführt.

Die Samtgemeinde Boldecker Land und insbesondere die am heftigsten betroffenen Gemeinden Tappenbeck und Jembke haben kein Verständnis dafür, dass man direkt zwischen zwei kleinen Dörfern nicht nur eine Autobahntrasse, sondern obendrein eine der größten Tank- und Rastanlagen der Bundesrepublik plant.

Bekanntmachung zur Entscheidungsverkündung
Bekanntmachung zur Entscheidungsverkündung
Bei der Entscheidungsverkündung geht es am 11. Juli um folgende Punkte:  Beeinträchtigungen der Planungshoheit, Grundeigentum, Betriebe oder Eigenjagdbezirke, Fehler bei der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Verlegung der L289 und B248, das Fehlen der Planrechtfertigung und Verstöße gegen Naturschutz- und Wasserrecht sowie das Abwägungsgebot.

Die Richter haben sich sehr gut in das Verfahren eingearbeitet. Sie kennen gar kleine Details wie den traditionellen Kirchweg zwischen Bokensdorf und Jembke, für den die Autobahnplaner keinen Durchlass vorgesehen haben. So hoffen wir auf eine sachlich faire Beurteilung aller Fakten.

Ein Gast-Kommentar von Norbert Schulze (BI Natürlich Boldecker Land)