Die Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant in ihren
Geschäftsbereichen Lüneburg und
Wolfenbüttel im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur den Bau der Bundesautobahn A 39 zwischen Wolfsburg und
Lüneburg.
Der Geschäftsbereich Lüneburg hat für den Abschnitt 1 der A 39 von
Lüneburg-Nord (L 216) bis östlich Lüneburg (B 216)
die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die
vorliegende Planung umfasst den Neubau der A 39 zwischen der
Anschlussstelle
(AS) L 216 am nördlichen Stadtrand von Lüneburg mit dem Anschluss an die
bestehende A 39 (ehemals A 250) und der Anschlussstelle B 216 im
Stadtteil Neu Hagen. Der Abschnitt verläuft auf der vorhandenen Trasse
der B 4, schwenkt im Bereich des Stadtteils Neu Hagen nach Osten und
endet
im Bereich der künftigen AS B 216.
Das geplante Bauvorhaben mit einer Länge von 7,7 km (Bau-km 1+000 bis
Bau-km 8+700) stellt den 1. Bauabschnitt der geplanten ca. 105 km
langen
A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg dar. Weitere Informationen hierzu
rechts.
Das Planfeststellungsverfahren wurde am 3. Mai 2012 eingeleitet. Die
Planunterlagen haben in der Zeit vom 14. Mai 2012 bis einschließlich 13.
Juni 2012 zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegen.
Eingegangen sind insgesamt rund 1.660 Einwendungen und rund 45
Stellungnahmen von
Trägern öffentlicher Belange. Ein Erörterungstermin hat am 25., 26. und
27. November 2013 in Lüneburg stattgefunden. Die
Erörterung wurde mit weiteren Verhandlungstagen am 10., 11., 12. und 13.
Februar 2014 fortgesetzt und abgeschlossen.
Aufgrund der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen hat die Vorhabenträgerin Änderungen der ursprünglichen Planung
beantragt.
Gegenüber der bisherigen Planung erhält der Abschnitt 1 der A 39 zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit einen durchgehenden
Verflechtungsstreifen je Fahrtrichtung auf einer weiteren Länge von vier
Kilometern als zusätzlichen Fahrstreifen zwischen den
Anschlussstellen Lüneburg-Nord (L 216) und Erbstorfer Landstraße. Ferner
wurden die Verkehrsuntersuchung auf den Prognosehorizont 2030
fortgeschrieben und die Schall- sowie Luftschadstofftechnischen
Untersuchungen aktualisiert. Die Entwässerungsplanung wurde
überarbeitet.
Neu in die Planunterlagen eingefügt wurden ein Fachbeitrag zur
Wasserrahmenrichtlinie, ein Baulärmgutachten sowie eine Schalltechnische
Untersuchung zur Ermittlung der Lärmsteigerungen im Bestands- und
nachgeordneten Straßennetz.
Daneben wurden Unterlagen für die Errichtung des in diesem
Planfeststellungsabschnitt vorgesehenen Stützpunktes einer
Autobahnmeisterei,
die im Bereich der AS B 216, auf der Dreiecksfläche zwischen der A 39, B
216 und der L 221, angeordnet ist, neu eingefügt. Die
Umweltbegleitplanung wurde auf Basis aktualisierter Bestandsdaten
fortgeschrieben und angepasst.
Die Planänderungen und Ergänzungen sind in der Planunterlage 00_b
(Beschreibung der Änderungen der Planfeststellungsunterlagen)
zusammengefasst dargestellt.
Das Planfeststellungsänderungsverf
ahren wurde am 4. August 2017 eingeleitet. Beachten Sie hierzu auch die Presseinformation des Nds.
Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
Die öffentliche Auslegung der geänderten und ergänzten Planunterlagen
ist durch die Planfeststellungsbehörde bei der Hansestadt
Lüneburg, der Gemeinde Adendorf, der Samtgemeinde Bardowick und der
Samtgemeinde Gellersen für den Zeitraum
vom 28. August 2017 bis einschließlich 27. September 2017
veranlasst worden. Weiterhin ist in diesem Zeitraum auch in den
Gemeinden Seevetal und Stelle sowie bei der Stadt Winsen/ Luhe die
Auslegung der
Planunterlagen vorgesehen. Diese Kommunen sind von mehr als nur
geringfügigen Verkehrslärmsteigerungen im Bestands- und nachgeordneten
Straßennetz betroffen.
Außerdem sind die Planunterlagen während des Auslegungszeitraums online unter
https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview einsehbar.
Die betroffene Öffentlichkeit hat innerhalb einer auf sechs Wochen
verlängerten Frist nach Ablauf der Auslegung, also bis
einschließlich 8. November 2017, Gelegenheit zur Äußerung. Äußerungen,
die im Anhörungsverfahren zu den
ursprünglichen Planunterlagen von 2012 vorgetragen wurden, bleiben
weiterhin Gegenstand des laufenden Planfeststellungsverfahrens.
Weitere Details zum Anhörungsverfahren, z. B. zu Auslegungsort und
-zeit, sind den ortsüblichen Bekanntmachungen in den vom Vorhaben
betroffenen Auslegungsgemeinden zu entnehmen.
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Eine Information der Bürgerinitiative Hohnstorf 2011
Sprecher: Reinhard Meyer, Wolfgang Schneider, Matthias Sost
web: www.hohnstorf-2011.de, mail: newsletter[at]hohnstorf-2011.de |