Montag, 8. Mai 2017

Fortsetzung Planfeststellungsverfahren Ehra-Wolfsburg

Fortsetzung des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt 7 (Ehra – Wolfsburg) der A 39 – Aufruf zur Formulierung von Einwendungen gegen die erneuerten Planungen

Am 3. Mai hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die überarbeiteten Unterlagen für die Planfeststellung des Abschnitts 7 der zwischen Lüneburg und Wolfsburg geplanten Autobahn veröffentlicht. Die Neuauslegung fast aller Planunterlagen für diesen Bauabschnitt war nötig geworden, weil ein erster Anlauf des im Herbst 2014 eröffneten Planfeststellungsverfahrens für diesen Bauabschnitt infolge nachhaltiger Proteste der Autobahngegner während der öffentlichen Erörterung im Frühjahr 2016 gescheitert war. Die Behörde hatte mit veralteten Zahlen (v.a. bei der Verkehrsprognose) und Fakten (v.a. bei den Lärm- und Emissionsuntersuchungen) gearbeitet. Alle Unterlagen, die durch diese Angaben tangiert werden, mussten überarbeitet und nun neu ausgelegt werden. Da damit das Verfahren zu großen Teilen neu aufgerollt wird, stehen sie nun bis zum 2. Juni der Öffentlichkeit zur Begutachtung und Kritik zur Verfügung; sie sind u.a. hier einsehbar (aktuelle Änderungen hat die Behörde in blauer Schrift hervorgehoben):

https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/verf?action=1&prj=303&noscript=1

Gegen diese Unterlagen und ihre Befunde können, wie bereits zu Beginn des Verfahrens, von Betroffenen und Kritikern der Autobahnplanungen wiederum Einwendungen – schriftlich oder per Email – bei der zuständigen Planungsbehörde erhoben werden. Die Einwendungen, die sich auf die geänderten Planunterlagen beziehen sollten, müssen bis einschließlich 16. Juni bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, eingegangen sein. 
Der Dachverband „Keine! A 39“ ruft alle Betroffenen, Aktivisten und Interessenten dazu auf, sich an der neuen Runde der A39-Planungen mit Einwendungen zu beteiligen. Wichtig zu wissen ist dabei, dass bereits in der ersten Runde des Verfahrens erhobene Einwendungen gültig bleiben. Jetzt kommt es darauf an, die Änderungen der Planunterlagen daraufhin zu untersuchen, welche Folgen auch sie für Mensch und Umwelt haben. Hat die Behörde wirklich alles, was infolge der neu herangezogenen Fakten neu zu gewichten und bewerten wäre, neu (und korrekt!) gewichtet und bewertet? Was hat sie womöglich übersehen oder unterschlagen? Welche Kritikpunkte bleiben unverändert bestehen?
Der Dachverband „Keine! A 39“ ist nach wie vor der Auffassung, dass die A 39 ein überflüssiges und schädliches Projekt ist. Wer es verhindern will, sollte jetzt gegen die Planungen im Abschnitt 7 des Bauprojekts erneut Kritik und Einwendungen formulieren.
Die Bürgerinitiativen vor Ort helfen gerne dabei.

Wolfgang Schneider
(Dachverband „Keine! A 39“)