Freitag, 26. Oktober 2018

Neues Gesetz soll Bürgerrechte beschneiden

Online-Petition gegen das „Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ jetzt unterstützen!


Die Bundesregierung will das Planungsrecht ändern, um Verkehrsprojekte schneller umzusetzen. Dabei prüft sie nicht etwa, ob Verwaltungen gut arbeiten und Mittel effizient eingesetzt werden, sondern es geht ihr um eine massive Beschneidung der Rechte von Betroffenen im Planungsverfahren. Es sollen in Zukunft über die Köpfe der Betroffenen hinweg Fakten geschaffen werden. Das gilt es zu verhindern, unter anderem mit einer Online-Petiton:

Endstation für Bürgerbeteiligung? - Jetzt Petition unterzeichnen und Beschleunigungsgesetz stoppen!

Besonders kritisch ist es, dass in Zukunft vorbereitende Baumaßnahmen bereits möglich sein sollen, bevor der Planfeststellungsbeschluss ergangen ist, also bevor überhaupt eine Baugenehmigung vorliegt. Klagen gegen solche Maßnahmen sollen keine aufschiebende Wirkung haben. Die Bagger rollen, Bäume werden gefällt, bevor der Bürger eine Möglichkeit bekommt, sich über die geplante Maßnahme im Detail zu informieren.

Auch sollen die Fristen verkürzt werden, in denen Einsprüche und Klagen gegen Straßenbaumaßnahmen erhoben werden. Für den Laien ist es bereits heute kaum möglich, in den wenigen zur Verfügung stehenden Wochen nachzuvollziehen oder zu prüfen, was die Planungsbehörden und -büros in Dutzenden von Aktenordnern auslegen. Diese Prüfung soll noch weiter erschwert werden. Auch steht der sogenannte Erörterungstermin zur Disposition. Wenn aber die Planungsbehörden im Planfeststellungsverfahren auf eine Erörterung verzichten können, verlieren die Betroffenen jede Möglichkeit, ihre Bedenken den Behörden zu schildern. Ob ihre vorausgegangenen schriftlichen Einwendungen überhaupt gelesen werden oder warum sie gegebenenfalls nicht berücksichtigt worden sind, werden die Betroffenen auf diese Weise kaum erfahren.

Wer diese geplante Entdemokratisierung verhindern will, sollte die Online-Petition unterschreiben.

Mittwoch, 4. Juli 2018

BUND klagt gegen Teilabschnitt der A 39

BUND klagt gegen Teilabschnitt der A 39 – NABU unterstützt: Geplante Autobahn zerstört wertvolle Lebensräume und wirkt Klimaschutzzielen entgegen


Der BUND Niedersachsen hat Klage beim Bundesverwaltungsgericht gegen den ersten planfestgestellten Teilabschnitt der geplanten A 39 eingereicht und wird dabei vom NABU unterstützt. Die Strecke soll am Südrand der Lüneburger Heide zwischen Wolfsburg und Ehra-Lessien im Kreis Gifhorn verlaufen. Für diesen Abschnitt hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr den Planfeststellungsbeschluss am 30. April 2018 erlassen. Die A 39 mit ihren insgesamt sieben Teilabschnitten ist ein Bauprojekt mit erheblichen Auswirkungen auf Natur und Umwelt.

Autobahnen im Raum Hamburg-Hannover-Berlin (Grafik: BUND Gifhorn, Dr. Reinhard Schrader)
Autobahnen im Raum Hamburg-Hannover-Berlin (Grafik: BUND Gifhorn, Dr. Reinhard Schrader)

Da alle umwelt- und naturschutzfachlichen Einwendungen, die der BUND seit Beginn der Planungen vorgebracht hat, von den Entscheidungsträgern ignoriert wurden, geht er nun gerichtlich gegen die Planungen vor. „Wie auch bei der A 20 wird mit der geplanten A 39 der klimaschädlichste Verkehrsträger überhaupt, die Straße, gefördert. Nationale und internationale Klimaschutzziele werden dadurch ignoriert “, unterstreicht Heiner Baumgarten, Vorsitzender des BUND Niedersachsen. BUND und NABU haben frühzeitig gemeinsam mit der Bürgerinitiative „Keine A 39“ umwelt- und naturverträglichere Alternativen vorgeschlagen: die Beseitigung von Engpässen im Schienennetz, den Ausbau der A 7 und den dreistreifigen Ausbau der parallel verlaufenden B 4 mit Ortsumfahrungen. „Die geplante A 39 beeinträchtigt nationale und europäische Schutzgebiete und zerstört wertvolle Lebensräume, wie das Tappenbecker Moor und naturnahe Gewässerläufe. Außerdem zerschneidet sie Wanderwege der sich gerade im Landkreis Gifhorn ausbreitenden Wildkatze“, sagt Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen.

Manfred Michel, Vorsitzender der BUND Kreisgruppe Gifhorn kritisiert: „Unsere Vorschläge wurden nicht aufgegriffen, obwohl mit dem Bau der A 39 ein großer noch unzerschnittener verkehrsarmer Raum der Bundesrepublik verloren geht.“ Das Umweltbundesamt hatte im Zuge der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP 2030) die A 39 auf die Liste der umweltschädlichsten Projekte gesetzt, die aus dem BVWP 2030 gestrichen werden sollten.

Laut Analysen des Bundesverkehrsministeriums weist die A 39 nur eine mittlere Raumwirksamkeit auf. Um in den vordringlichen Bedarf des BVWP 2030 zu gelangen, musste der Hinterlandverkehr des Hamburger Hafens mit einbezogen werden. Dieser stagniert allerdings schon lange, nimmt derzeit sogar ab und wird heute zu über 41 % mit der Bahn abgewickelt. Gleichzeitig wird die straßenseitige Anbindung des Hafenhinterlandes bereits über andere Nord-Süd-Autobahnen gewährleistet (siehe Graphik). Außerdem müsste für den Autobahnkomplex aus A 14 und A 39 eine verkehrliche Gesamtbetrachtung erfolgen. Hinzu kommt, dass Autobahnneubauten von namhaften Verkehrswissenschaftlern keine wesentlichen positiven Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft mehr bescheinigt werden. Sie prognostizieren vielmehr, dass regionale Betriebe im strukturschwachen Raum verdrängt werden, weil gut aufgestellte Unternehmen in größerer Entfernung leichteren Zugang dorthin finden.

Der BUND wird bei seiner Klage außerdem von verschiedenen Umweltinitiativen sowie der Deutschen Umwelthilfe unterstützt.

Quelle: Pressemitteilung vom Landesverband Niedersachsen, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Goebenstrasse 3a, 30161 Hannover

Mittwoch, 30. Mai 2018

Spendenaufruf vom BUND - Klage gegen A39

Auch der BUND-Landesverband Niedersachsen prüft in Zusammenarbeit mit der BUND-Kreisgruppe Gifhorn erfolgversprechende Klagestrategien, um das überflüssige, umweltzerstörende Großprojekt A39 bereits beim zuerst  planfestgestellten Abschnitt 7 zwischen Ehra (L289) und Wolfsburg (B188) zu stoppen!

Weitere Informationen und Argumente finden Sie hier.

Zur gründlichen Vorbereitung der Klage - die gleich bei dem höchsten zuständigen Gericht, dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, erfolgen muss - sind jedoch erhebliche Finanzmittel erforderlich. Für 10 Klagepunkte muss mit Kosten allein auf der Klägerseite in Höhe von 30.000 € gerechnet werden.

Bitte unterstützt den BUND mit einer Spende (hier klicken). Auch jeder noch so kleine Betrag hilft!

Fotomontage und Einzelbilder:  (BUND-Gifhorn, Dr. Reinhard Schrader)

Donnerstag, 24. Mai 2018

Der Planentwurf für den Abschnitt 2 liegt aus. Jetzt Downloaden!

Liebe Interessierte,

die Landesbehörde für Strassenbau und Verkehr hat den Planentwurf für den 2. Abschnitt der A39 veröffentlicht. Hier einige Links um den Download zu vereinfachen:

Dieser Link startet den Download einer .zip-Datei, welche die gesamten Unterlagen enthält (ca. 1,47 GB). Einfach auf dem eigenen Rechner ablegen, entpacken und los geht's!
Download .zip-Datei

Dieser Link führt zu einer Übersicht der einzelnen Kapitel der Unterlagen. Diese können auch einzeln heruntergeladen werden.
Zur Übersicht

Die öffentliche Auslegung (auch im Internet) erfolgt bis zum 21. Juni 2018. Bis zum 2. August können Einwendungen noch eingereicht werden. Alle Informationen zur Auslegungsdauer, Auslegungsorten, Einwendungsfristen oder Empfänger für Einwendungen findet man hier:
Auslegungsinfo

Eine Information der Bürgerinitiative Hohnstorf 2011
Sprecher: Reinhard Meyer, Wolfgang Schneider, Matthias Sost

Montag, 14. Mai 2018

BI-Hohnstorf: Treffen am 15. Mai wegen Planauslegung Abschnitt 2 der A39

Vom 22. Mai bis zum 21. Juni wird die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Planunterlagen des Abschnittes 2 der A39 (Lüneburg bis Bevensen) öffentlich auslegen. Ab dem 22. Mai können Bürgerinnen und Bürger ihre Bedenken in Form von Einwendungen einreichen. Die Planungsbehörde wird diese dann abwägen und ggf. in den Plan einfließen lassen.

Ortsschild Hohnstorf

Fundierte Einwendungen bilden auch eine Grundlage für später einzureichende Klagen. Besonders direkt Betroffene sollten darauf achten, auf das spätere Verfahren gut vorbereitet zu sein, um eventuelle Nachteile zu vermeiden.

Bis zur Auslegung können bereits viele Aufgaben erledigt werden, um später mit der gegebenen (kurzen) Zeit auszukommen. Wir bitten daher alle Interessierten um entsprechende Unterstützung.

Zur Vorbereitung auf die Planauslegung treffen wir uns am Dienstag, den 15. Mai um 19.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in Hohnstorf

Es ist ebenfalls vorgesehen wieder ein Einwendungs-Office durchzuführen, um alle bei der Erstellung von Einwendungen zu unterstützen. Hierfür müssen wir ebenfalls einiges organisieren.

Vorbereiten wollen wir auch unsere Aktion "Hohnstorf hängt höher!" und einen Besuch des Landtagsabgeordneten Detlev Schulz-Hendel (Bündnis90/Grüne). Details dazu erläutern wir auf dem Treffen.

Montag, 7. Mai 2018

Planfeststellungsbeschluss im Abschnitt 7 und Planfeststellungsverfahren im Abschnitt 6

Planfeststellungsbeschluss im Abschnitt 7 zwischen Ehra (L 289) und Wolfsburg (B 188) ergangen



Für den Abschnitt 7 der projektierten Autobahn 39 von Ehra (L 289) bis Wolfsburg (B 188) ist am 30. April 2018 der Planfeststellungsbeschluss ergangen. Er liegt zusammen mit den festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 14. Mai 2018 bis einschließlich 28. Mai 2018 bei nachfolgenden Gemeinden zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus:
Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan (ungesiegelt) im o. g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen werden.

Da mehr als 50 Einwendungen in dem Verfahren eingegangen waren, wird die individuelle Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses durch öffentliche Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt und in den folgenden Tageszeitungen ersetzt:
Braunschweiger Zeitung, Wolfsburger Nachrichten, Wolfsburger Allgemeine und Isenhagener Kreisblatt.

Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt (§ 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG).

Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, schriftlich angefordert werden.

Die Bestandskraft (Unanfechtbarkeit) des Beschlusses bleibt abzuwarten.


Planfeststellungsverfahren im Abschnitt 6 von Wittingen (B 244) bis Ehra (L 289) eingeleitet


Im 6. Abschnitt der A 39 von Wittingen (B 244) bis Ehra (L 289) wurde jetzt das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 7. Mai 2018 bis einschließlich 6. Juni 2018 bei der Stadt Wittingen und den Samtgemeinden Brome, Hankensbüttel, Aue, Wesendorf, Meinersen und Amelinghausen zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, kann bis einschließlich 18. Juli 2018 Einwendungen erheben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.

Darüber hinaus sind die Planunterlagen im o. g. Auslegungszeitraum auch auf den Internetseiten der Anhörungsbehörde unter http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview einsehbar und stehen zum Download zur Verfügung.

Zudem sind die Planunterlagen ab dem Beginn der Auslegung für die Dauer des Verfahrens online unter https://uvp.niedersachsen.de/ einsehbar und stehen zum Download zur Verfügung.

Quelle: Newsletter der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 07.05.2018