Freitag, 24. Februar 2012

Urteil sorgt für Unruhe

"Es gibt keine Planungssicherheit !" Das ist die Quintessenz, die Matthias Sost, Sprecher der Bürgerinitiative (BI) "Hohnstorf 2011 - Rasthoffreie Zone" aus dem Urteil des Oberverwaltungsrichtes Lüneburg zieht. Der 7. Senat hatte die Klage eines Grundeigentümers aus Holdorf (Kreis Vechta) abgewiesen.
Damit gaben die Richter grünes Licht für den Bau einer Park- und Rastanlage auf dem privaten Grund und Boden des Landwirtes. Die Begründung des Senats: Die öffentlichen Belange hätten Vorrang.
Sost fürchtet, dass das Urteil der Lüneburger Richter Auswirkungen auf die Planungen der A 39 haben könnte: Denn entlang dieser geplanten Autobahn sollen auch Tank- und Rast-, beziehungsweise Park- und WC-Anlagen entstehen. Wo genau, das prüft das Niedersächsische Landesamt für Straßenbau und Verkehr schon seit geraumer Zeit: Für Hohnstorf, einem Ortsteil von Bienenbüttel, stehen zwei Varianten zur Diskussion. Erste Planungen sahen eine 24 Hektar große Tank- und Rastanlage vor. Die könnte nun aber durch eine eine kleinere Park- und WC-Anlage (PWC-Anlage) ersetzt werden. Welche Lösung planerisch umgesetzt werden soll, sollte laut Behördenchef Dirk Möller bereits im vergangenen Jahr feststehen. Doch eine entgültige Entscheidung steht bis heute aus. Gestern war Möller für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Derweil denkt Matthias Sost weiter über die Auswirkungen des Gerichtsurteils nach: "Was mich am meisten erschreckt, ist, dass die Richter des Oberverwaltungsgerichts mit ihrem aktuellen Urteil landwirtschaftlichen Produktionsflächen einen geringeren Wert einräumen als dem Straßenbau", ärgert sich BI-Sprecher Sost. Und weiter: "Das ist eine deutliche Verschlechterung für die Landwirtschaft. Bislang konnten Flächen nämlich nur bei Neubaumaßnahmen enteignet werden. Nun wird, wie das Beispiel an der A 1 bei Holdorf zeigt, auch für Erweiterungen enteignet."
Sost kann die Landwirte daher nur davor warnen zu glauben, dass Ruhe einkehre, wenn die A 39 einmal gebaut sein wird: "Das Urteil zeigt: Auch künftig wird der Landwirt weiterhin damit rechnen müssen, dass weiteres Land enteignet wird. Für neue Abfahrten, neue Rastanlagen oder weitere Fahrspuren." Quelle: Landeszeitung