Die geplante Sperrung der Ortsdurchfahrten Lauenburg und Geesthacht für Lkw über zwölf Tonnen treibt dem Lüneburger Landrat Manfred Nahrstedt Sorgenfalten auf die Stirn: „Nicht nur der Landkreis Lüneburg, sondern auch der benachbarte Landkreis Harburg würde unter dieser Sperrung der Bundesstraße 5 leiden.“
Hintergrund: Die Bundesstraße 5 verläuft zwischen Hamburg und Berlin auf etwa 280 Kilometern parallel zur Autobahn 24. Nahrstedt fürchtet: „Der aus Richtung Berlin kommende Lkw-Verkehr würde in Lauenburg so umgeleitet, dass er über die B 209 im Landkreis Lüneburg ausweichen muss. Der Verkehr müsste dann Richtung Hohnstorf über die marode Eisenbahnbrücke, die für den Schwerlastverkehr nur noch eingeschränkt zulässig ist.“
Der Landrat warnt weiter: „Dort, wo die Dorfstraße in die B 209 mündet, haben wir eine so genannte Unfallhäufungsstelle, und in Richtung Lüneburg gibt es davon noch aufgrund der hohen Verkehrsbelastung noch weitere.“ Der aus Hamburg kommende Verkehr solle, so Nahrstedt, gemäß der Planung aus Schleswig-Holstein über die B 404 in Richtung Landkreis Lüneburg abgeleitet werden. „Auch dies ist für den Landkreis Lüneburg nicht akzeptabel“, so der Landrat. Nahrstedt erklärt: Gemäß Paragraf 45 der Straßenverkehrsordnung können Behörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Strecken aus Gründen der Verkehrssicherheit beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gilt sowohl für den Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen als auch für die Verhütung außerordentlicher Schäden an den Straßen.
Aber, so Nahrstedt: „Sperrungen, die den Verkehr lediglich auf gleichrangige Straßen oder das untergeordnete Straßennetz verschieben, sind nicht zulässig.“ Er habe „vollstes Verständnis dafür, dass die Anwohnerinnen und Anwohner der Ortsdurchfahrten Lauenburg und Geesthacht vor Mehrbelastung durch Schwerlastverkehr, welcher der Maut ausweicht, geschützt werden sollen“, unterstreicht Nahrstedt. Dennoch: „Hierüber dürfen die Interessen der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Lüneburg nicht vergessen werden!“ Nahrstedt spricht vom „Sankt-Florians-Prinzip, da soll das Problem auf uns abgewälzt werden“.
Der Schutz der Wohnbevölkerung eines Ortes dürfe nicht zu Lasten der Wohnbevölkerung anderer Orte erreicht werden, so der Landrat, wer eine Straße sperre, müsse auch eine geeignete Umleitungsstrecke anbieten, die eine bloße Verlagerung verhindere. Stattdessen schlägt Nahrstedt vor: „Ortsumgehungen von Lauenburg und Geesthacht, eine Streckensperrung der B 5 mit geeigneter Umleitung des Schwerlastverkehrs zurück zur A 24 oder eine Bemautung der Bundesstraße wären denkbar.“ Der Lüneburger Landrat sagt klar: „Die Probleme können in der Region Lauenburg/Geesthacht selbst gelöst werden. Die Straßen im Landkreis Lüneburg stehen hierfür nicht als Ausweichstrecken zur Verfügung. Am besten wäre es natürlich, wenn der Schwerlastverkehr die Autobahn gar nicht erst verlassen würde.“ Quelle: Landeszeitung