Ein sächsischer Agrarbetrieb hat mit seiner Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig gegen den Bau der Bundesautobahn A 72 bei Leipzig einen Erfolg erzielt.
Auf Vorschlag des Gerichtes einigten sich die Osterland Agrar GmbH und der Freistaat Sachsen dahingehend, dass für den Bereich der Anschlussstelle Frohburg ein ergänzendes neues Planfeststellungsverfahren unter Beteiligung des Landwirtschaftsbetriebes durchgeführt wird, wobei die Grundstücksbetroffenheit der Osterland Agrar GmbH besonders zu berücksichtigen ist. „Das Ziel der Klage wurde damit erreicht“, erklärte der Geschäftsführer des Betriebes, Siegfried Runkwitz, der zugleich versicherte, dass sich die Klage nicht gegen den Bau der Autobahn an sich, sondern gegen die konkreten Teilplanungen im Bereich der Autobahnanschlussstelle Frohburg richtete, durch die der Betrieb 39 ha Nutzfläche verloren hätte. In den Planungen seien die Auswirkungen auf den Betrieb nicht ausreichend gewürdigt worden. Quelle: Bauernzeitung