Mittwoch, 4. Juli 2018

BUND klagt gegen Teilabschnitt der A 39

BUND klagt gegen Teilabschnitt der A 39 – NABU unterstützt: Geplante Autobahn zerstört wertvolle Lebensräume und wirkt Klimaschutzzielen entgegen


Der BUND Niedersachsen hat Klage beim Bundesverwaltungsgericht gegen den ersten planfestgestellten Teilabschnitt der geplanten A 39 eingereicht und wird dabei vom NABU unterstützt. Die Strecke soll am Südrand der Lüneburger Heide zwischen Wolfsburg und Ehra-Lessien im Kreis Gifhorn verlaufen. Für diesen Abschnitt hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr den Planfeststellungsbeschluss am 30. April 2018 erlassen. Die A 39 mit ihren insgesamt sieben Teilabschnitten ist ein Bauprojekt mit erheblichen Auswirkungen auf Natur und Umwelt.

Autobahnen im Raum Hamburg-Hannover-Berlin (Grafik: BUND Gifhorn, Dr. Reinhard Schrader)
Autobahnen im Raum Hamburg-Hannover-Berlin (Grafik: BUND Gifhorn, Dr. Reinhard Schrader)

Da alle umwelt- und naturschutzfachlichen Einwendungen, die der BUND seit Beginn der Planungen vorgebracht hat, von den Entscheidungsträgern ignoriert wurden, geht er nun gerichtlich gegen die Planungen vor. „Wie auch bei der A 20 wird mit der geplanten A 39 der klimaschädlichste Verkehrsträger überhaupt, die Straße, gefördert. Nationale und internationale Klimaschutzziele werden dadurch ignoriert “, unterstreicht Heiner Baumgarten, Vorsitzender des BUND Niedersachsen. BUND und NABU haben frühzeitig gemeinsam mit der Bürgerinitiative „Keine A 39“ umwelt- und naturverträglichere Alternativen vorgeschlagen: die Beseitigung von Engpässen im Schienennetz, den Ausbau der A 7 und den dreistreifigen Ausbau der parallel verlaufenden B 4 mit Ortsumfahrungen. „Die geplante A 39 beeinträchtigt nationale und europäische Schutzgebiete und zerstört wertvolle Lebensräume, wie das Tappenbecker Moor und naturnahe Gewässerläufe. Außerdem zerschneidet sie Wanderwege der sich gerade im Landkreis Gifhorn ausbreitenden Wildkatze“, sagt Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen.

Manfred Michel, Vorsitzender der BUND Kreisgruppe Gifhorn kritisiert: „Unsere Vorschläge wurden nicht aufgegriffen, obwohl mit dem Bau der A 39 ein großer noch unzerschnittener verkehrsarmer Raum der Bundesrepublik verloren geht.“ Das Umweltbundesamt hatte im Zuge der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP 2030) die A 39 auf die Liste der umweltschädlichsten Projekte gesetzt, die aus dem BVWP 2030 gestrichen werden sollten.

Laut Analysen des Bundesverkehrsministeriums weist die A 39 nur eine mittlere Raumwirksamkeit auf. Um in den vordringlichen Bedarf des BVWP 2030 zu gelangen, musste der Hinterlandverkehr des Hamburger Hafens mit einbezogen werden. Dieser stagniert allerdings schon lange, nimmt derzeit sogar ab und wird heute zu über 41 % mit der Bahn abgewickelt. Gleichzeitig wird die straßenseitige Anbindung des Hafenhinterlandes bereits über andere Nord-Süd-Autobahnen gewährleistet (siehe Graphik). Außerdem müsste für den Autobahnkomplex aus A 14 und A 39 eine verkehrliche Gesamtbetrachtung erfolgen. Hinzu kommt, dass Autobahnneubauten von namhaften Verkehrswissenschaftlern keine wesentlichen positiven Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft mehr bescheinigt werden. Sie prognostizieren vielmehr, dass regionale Betriebe im strukturschwachen Raum verdrängt werden, weil gut aufgestellte Unternehmen in größerer Entfernung leichteren Zugang dorthin finden.

Der BUND wird bei seiner Klage außerdem von verschiedenen Umweltinitiativen sowie der Deutschen Umwelthilfe unterstützt.

Quelle: Pressemitteilung vom Landesverband Niedersachsen, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Goebenstrasse 3a, 30161 Hannover