Montag, 7. Mai 2018

Planfeststellungsbeschluss im Abschnitt 7 und Planfeststellungsverfahren im Abschnitt 6

Planfeststellungsbeschluss im Abschnitt 7 zwischen Ehra (L 289) und Wolfsburg (B 188) ergangen



Für den Abschnitt 7 der projektierten Autobahn 39 von Ehra (L 289) bis Wolfsburg (B 188) ist am 30. April 2018 der Planfeststellungsbeschluss ergangen. Er liegt zusammen mit den festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 14. Mai 2018 bis einschließlich 28. Mai 2018 bei nachfolgenden Gemeinden zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus:
Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan (ungesiegelt) im o. g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen werden.

Da mehr als 50 Einwendungen in dem Verfahren eingegangen waren, wird die individuelle Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses durch öffentliche Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt und in den folgenden Tageszeitungen ersetzt:
Braunschweiger Zeitung, Wolfsburger Nachrichten, Wolfsburger Allgemeine und Isenhagener Kreisblatt.

Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt (§ 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG).

Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, schriftlich angefordert werden.

Die Bestandskraft (Unanfechtbarkeit) des Beschlusses bleibt abzuwarten.


Planfeststellungsverfahren im Abschnitt 6 von Wittingen (B 244) bis Ehra (L 289) eingeleitet


Im 6. Abschnitt der A 39 von Wittingen (B 244) bis Ehra (L 289) wurde jetzt das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 7. Mai 2018 bis einschließlich 6. Juni 2018 bei der Stadt Wittingen und den Samtgemeinden Brome, Hankensbüttel, Aue, Wesendorf, Meinersen und Amelinghausen zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, kann bis einschließlich 18. Juli 2018 Einwendungen erheben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.

Darüber hinaus sind die Planunterlagen im o. g. Auslegungszeitraum auch auf den Internetseiten der Anhörungsbehörde unter http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview einsehbar und stehen zum Download zur Verfügung.

Zudem sind die Planunterlagen ab dem Beginn der Auslegung für die Dauer des Verfahrens online unter https://uvp.niedersachsen.de/ einsehbar und stehen zum Download zur Verfügung.

Quelle: Newsletter der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 07.05.2018