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Mittwoch, 1. Mai 2024

Fahrradtour von Wolfsburg nach Lüneburg

Protest- und Vernetzungsfahrradtour gegen Autobahnneubau von Wolfsburg nach Lüneburg

Vom 10. bis 12. Mai findet eine Protest- und Vernetzungsfahrradtour von Wolfsburg nach Lüneburg statt. Die Tour lädt alle Interessierten ein, sich diesem friedlichen Protest anzuschließen. Organisiert wird die Fahrradtour entlang der geplanten Strecke der Autobahn A39.

Der Protest richtet sich gegen weiteren Autobahnneu- und -ausbau und setzt sich für eine sozial- und klimagerechte Verkehrswende ein. Trotz vielfältiger Bemühungen sind die Pläne für eine neue Autobahn in Niedersachsen weiterhin nicht vom Tisch. Die geplante A39, die Wolfsburg mit Lüneburg verbinden soll, stößt auf vehementen Widerstand.

"Es ist bedauerlich, dass wir auch im Jahr 2024 immer noch gegen den Bau von Autobahnen protestieren müssen. Die geplante A39, die eine Länge von 105 km umfassen würde, steht im Widerspruch zu sozialen und ökologischen Belangen. Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, diesen Bau zu verhindern", erklärt ein Sprecher der Protestbewegung.

Angesichts zunehmender Extremwetterereignisse und der Verfehlung von Klimazielen im Verkehrsbereich in den vergangenen Jahren ist ein Umdenken dringend erforderlich. Trotzdem plant die Bundesregierung den Neubau von hunderten Kilometern Autobahn, was den Zielen einer nachhaltigen Verkehrswende widerspricht. Diese Investitionen zementieren eine automobile Zukunft, die es zu verhindern gilt.

Die Protest- und Vernetzungsfahrradtour von Wolfsburg nach Lüneburg setzt ein Zeichen gegen den fortschreitenden Autobahnausbau und für eine zukunftsorientierte Verkehrspolitik.

Geplanter Ablauf der Fahrradtour:

Freitag, 10.05.24, Strecke: Wolfsburg - Knesebeck | 39km
Start: 13:00 Hbf Wolfsburg
    Halt: Tappenbeck (km 9) mit Kartoffelsuppe
    Halt: Jembke (km 12)
    Halt: VW Testfeld (km 26)
Übernachtung auf dem Campingplatz in Knesebeck

Samstag, 11.05.24, Strecke: Knesebeck - Uelzen | 49km
Start: 10:30 Campingplatz Knesebeck
    Halt Uelzen (km 42)
Übernachtung: Woltersburger Mühle

Sonntag, 12.05.24, Strecke: Uelzen - Lüneburg | 54km
Start: 10:30 Woltersburger Mühle
    Halt: Bad Bevensen (km 17)


 Quelle und weitere Informationen unter: https://a39-stoppen.de/

Sonntag, 12. Dezember 2021

Die A39 muss auf den Prüfstand!

Fachgespräch Neubau Autobahn A39

Ist ein Bedarf für den Bau der A39 noch vorhanden? Diese Frage stellten sich der Bundestagsabgeordnete Frank Bsirske (Bündnis 90/Grüne) und der Sprecher des Dachverbands Keine A39, Matthias Sost, bei einem Fachgespräch in Wolfsburg.


Matthias Sost und Frank Bsirske
Erhalt und Ausbau vor Neubau.

Erreichung der Klimaziele und Vermeidung von Emissionen. Verstärkte Investition in die Schiene, weniger Investition in die Straße. Dies sind einige der Eckpunkte des Koalitionsvertrages zwischen Bündnis 90/Grünen, SPD und FDP. Was aber, bedeutet dies für den in Planung befindlichen Bau der A39?

Hamburg und die Hafenhinterlandanbindung

In der Diskussion der vergangenen Jahre wurde stets eine Hafenhinterlandanbindung als Begründung für den Bau herangezogen. Die Zahl der im Hamburger Hafen abgefertigten Container ist jedoch seit Jahren rückläufig. Ein Erreichen der Umschlagszahlen die für die Planung der A39 herangezogen wurden, ist nicht zu erwarten. Zudem wird die überwiegende Zahl der Container per Bahn und Binnenschiff transportiert. Die Zahl der im Jade-Weser-Port abgefertigten Container liegt ebenfalls weit hinter den Erwartungen zurück. Auch hier lässt sich die Containerlogistik auf der Schiene weit effizienter darstellen als per Lkw. Insgesamt ergibt sich somit kein Bedarf für eine zusätzliche Autobahn mit der Streckenführung der A39.

VW in Wolfsburg hat Schienennetz ausgebaut

Auch am anderen Ende der geplanten Strecke, in Wolfsburg, lässt sich ein Bedarf nicht wirklich ermitteln. Das unternehmenseigene Schienennetz des VW-Konzerns ist weitläufig ausgebaut, sodass hier ein Umschwenken auf Straßentransporte nicht angenommen werden kann. Vielmehr erscheinen hier Straßenbaumaßnahmen mit lokalen Auswirkungen sinnvoller, um aktuelle wiederkehrende Verkehrsproblematiken zu beheben.

Verkehrszahlen rechtfertigen keinen Autobahnneubau

In den dazwischen liegenden Abschnitten der geplanten Neubaustrecke erreichen die Verkehrszahlen ohnehin kaum eine Höhe, die den Bau einer Autobahn rechtfertigen.

Flächenversieglung doppelt schädlich fürs Klima

Die Versiegelung von mehreren hundert Hektar Fläche, die vornehmlich der Land- und Forstwirtschaft entzogen werden, ist nicht mit den in Glasgow vereinbarten Zielen zu vereinbaren. Sie ist doppelt schädlich, da klimaverbessernde Pflanzen dort nicht mehr wachsen können und zudem ein zusätzlicher Anreiz für den klimaschädlichen Individualverkehr geschaffen wird.

Ausbau der B4 als Alternative

Nicht ausreichend betrachtet wurde bislang die mögliche Alternative, der Ausbau der bestehenden Bundesstraße 4. Die B4 ist bzw. wird in weiten Teilen bereits 3-4spurig ausgebaut. Die benötigte Strecke wäre trotz zusätzlicher weiträumiger Ortsumfahrungen rund 20 Kilometer kürzer als die Planungsstrecke A39. Der Versiegelungsbedarf würde also bei weit weniger als 50% dessen liegen, was für die A39 benötigt würde. Zudem würde das Schutzgut Mensch vielerorts endlich von zigtausenden Fahrzeugen in den Ortschaften befreit.

Koalitionsvertrag fordert Überprüfung neuer Straßenbauvorhaben

Frank Bsirske dazu: „Der Koalitionsvertrag fordert die Überprüfung aller neuen Straßenbauvorhaben mit Blick auf die Umweltverträglichkeit und den Nutzen für unsere Gesellschaft. Die A39 ist umweltschädigend, ein wirklicher Bedarf ist nicht erkennbar. Sie muss also unter neu aufzustellenden, strengen Gesichtspunkten erneut geprüft werden!“

 Eine Autobahn wie die A39 zu bauen ist in dieser Zeit ein No-Go!

„Wenn Deutschland die Vermeidung des Klimawandels ernst nimmt, dann dürfen wir nicht länger so tun, als würde dieser zwischen Lüneburg und Wolfsburg nicht stattfinden. Wir müssen alle unseren Beitrag dazu leisten. Eine Autobahn wie die A39 zu bauen ist in dieser Zeit ein No-Go!“ so Matthias Sost vom Dachverband Keine A39. „Wir haben bereits die A7, die Bahnstrecke Hamburg-Hannover, die B4, den Elbe-Seitenkanal und die im Bau befindliche A14. Alle diese Verkehrsträger liegen dicht beieinander und führen in die gleiche Richtung. Wir brauchen nicht noch einen.“ Bei der Bedarfsplanüberprüfung muss auch verstärkt die sich verändernde Situation der verschiedenen Verkehrsträger (Wasser, Schiene, Straße) in den kommenden Jahren mit einbezogen werden. Das Schiffshebewerk Scharnebeck am Elbe-Seitenkanal wird ausgebaut, die Schleuse Esterholz ist bereits fertig. Das Projekt Alpha-E verbessert die Leistungsfähigkeit der Schiene in der Region. Die B4 wird immer mehr ausgebaut und die A14 ist im Bau. Für zusätzliche Straßen ist der Bedarf nicht ersichtlich.

V. i. S. d. P.: Frank Bsirske, MdB Bündnis 90/Grüne Matthias Sost, Dachverband Keine A39

Mittwoch, 3. Juli 2019

Warten auf das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht

Entscheidung über A39-Abschnitt 7 Wolfsburg - Ehra

Reichsgerichtsgebauede - frontalAm 11. Juli wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den südlichsten geplanten Bauabschnitt der A39 entscheiden. Am 25. und 26. Juni waren Vertreter vom Dachverband der Bürgerinitiativen, vom BUND, von Kommunen und Privatpersonen als Kläger und Beobachter vor Ort.

In wie weit die Richter auch aktuelle Themen wie die von den Rechtsanwälten angesprochenen Klimawandel in ihren Entscheidungen einbeziehen, bleibt abzuwarten. Im Wesentlichen geht es bei der Verhandlung um den Planfeststellungsbeschluss zum Neubau der Bundesautobahn 39, 7. Bauabschnitt von Ehra (L 289) bis Wolfsburg (B 188) vom 30. April 2018.


2015 gab es mit rund 2000 Einwendungen zu diesem Planungsabschnitt eine stattliche Zahl von Kritikpunkten. Viele Punkte wurden ein Jahr später im Erörterungstermin zusammengefasst und gemeinsam beurteilt bzw. beantwortet. Diese Art der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde nicht nur von der politischen Opposition kritisiert, sondern hat letztendlich auch zu den zahlreichen Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht geführt.

Die Samtgemeinde Boldecker Land und insbesondere die am heftigsten betroffenen Gemeinden Tappenbeck und Jembke haben kein Verständnis dafür, dass man direkt zwischen zwei kleinen Dörfern nicht nur eine Autobahntrasse, sondern obendrein eine der größten Tank- und Rastanlagen der Bundesrepublik plant.

Bekanntmachung zur Entscheidungsverkündung
Bekanntmachung zur Entscheidungsverkündung
Bei der Entscheidungsverkündung geht es am 11. Juli um folgende Punkte:  Beeinträchtigungen der Planungshoheit, Grundeigentum, Betriebe oder Eigenjagdbezirke, Fehler bei der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Verlegung der L289 und B248, das Fehlen der Planrechtfertigung und Verstöße gegen Naturschutz- und Wasserrecht sowie das Abwägungsgebot.

Die Richter haben sich sehr gut in das Verfahren eingearbeitet. Sie kennen gar kleine Details wie den traditionellen Kirchweg zwischen Bokensdorf und Jembke, für den die Autobahnplaner keinen Durchlass vorgesehen haben. So hoffen wir auf eine sachlich faire Beurteilung aller Fakten.

Ein Gast-Kommentar von Norbert Schulze (BI Natürlich Boldecker Land) 




Sonntag, 24. März 2019

Demo in Wolfsburg für das Klima und gegen die A39 am 11. Mai

Am Samstag 11. Mai 2019 lädt der BUND mit weiteren Organisationen zur Demo für das Klima und gegen die A39 ein.

11:00 Uhr Treffen am Hbf. in Wolfsburg.
Demo in Wolfsburg am 11.05.2019 für das Klima und gegen die A39

Geplanter Ablauf:
  • 11:30 Demontrationszug durch die Fußgängerzone
  • 12:30 Fahrradtour Velstove - Jembke - Tappenbeck
  • 14:00 Sportplatz Tappenbeck, Pause mit Verpflegung
  • 15:30 Rückfahrt nach Wolfsburg
Der Protest der Schüler*innen mit dem "Fridays for Future" gegen die Untätigkeit der alten Generationen beim Klimaschutz, hat den BUND-Gifhorn dazu bewogen, mal selbst wieder aktiv zu werden.

Ein weiterer Grund ist die Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzeig gegen den geplanten Bauabschnitt 7 (Tappenbeck-Ehra) mit der Mega-Rastanlage zwischen Jembke und Tappenbeck. Hier kann lokaler Widerstand durchaus hilfreich sein für eine weise Entscheidung.

Für das leibliche Wohl am Sportplatz Tappenbeck ist gesorgt.

Flyer zum Ausdrucken und Verteilen:

1. Variante: Verkehrswende
2. Variante: Entlastung

Mittwoch, 4. Juli 2018

BUND klagt gegen Teilabschnitt der A 39

BUND klagt gegen Teilabschnitt der A 39 – NABU unterstützt: Geplante Autobahn zerstört wertvolle Lebensräume und wirkt Klimaschutzzielen entgegen


Der BUND Niedersachsen hat Klage beim Bundesverwaltungsgericht gegen den ersten planfestgestellten Teilabschnitt der geplanten A 39 eingereicht und wird dabei vom NABU unterstützt. Die Strecke soll am Südrand der Lüneburger Heide zwischen Wolfsburg und Ehra-Lessien im Kreis Gifhorn verlaufen. Für diesen Abschnitt hat die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr den Planfeststellungsbeschluss am 30. April 2018 erlassen. Die A 39 mit ihren insgesamt sieben Teilabschnitten ist ein Bauprojekt mit erheblichen Auswirkungen auf Natur und Umwelt.

Autobahnen im Raum Hamburg-Hannover-Berlin (Grafik: BUND Gifhorn, Dr. Reinhard Schrader)
Autobahnen im Raum Hamburg-Hannover-Berlin (Grafik: BUND Gifhorn, Dr. Reinhard Schrader)

Da alle umwelt- und naturschutzfachlichen Einwendungen, die der BUND seit Beginn der Planungen vorgebracht hat, von den Entscheidungsträgern ignoriert wurden, geht er nun gerichtlich gegen die Planungen vor. „Wie auch bei der A 20 wird mit der geplanten A 39 der klimaschädlichste Verkehrsträger überhaupt, die Straße, gefördert. Nationale und internationale Klimaschutzziele werden dadurch ignoriert “, unterstreicht Heiner Baumgarten, Vorsitzender des BUND Niedersachsen. BUND und NABU haben frühzeitig gemeinsam mit der Bürgerinitiative „Keine A 39“ umwelt- und naturverträglichere Alternativen vorgeschlagen: die Beseitigung von Engpässen im Schienennetz, den Ausbau der A 7 und den dreistreifigen Ausbau der parallel verlaufenden B 4 mit Ortsumfahrungen. „Die geplante A 39 beeinträchtigt nationale und europäische Schutzgebiete und zerstört wertvolle Lebensräume, wie das Tappenbecker Moor und naturnahe Gewässerläufe. Außerdem zerschneidet sie Wanderwege der sich gerade im Landkreis Gifhorn ausbreitenden Wildkatze“, sagt Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen.

Manfred Michel, Vorsitzender der BUND Kreisgruppe Gifhorn kritisiert: „Unsere Vorschläge wurden nicht aufgegriffen, obwohl mit dem Bau der A 39 ein großer noch unzerschnittener verkehrsarmer Raum der Bundesrepublik verloren geht.“ Das Umweltbundesamt hatte im Zuge der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP 2030) die A 39 auf die Liste der umweltschädlichsten Projekte gesetzt, die aus dem BVWP 2030 gestrichen werden sollten.

Laut Analysen des Bundesverkehrsministeriums weist die A 39 nur eine mittlere Raumwirksamkeit auf. Um in den vordringlichen Bedarf des BVWP 2030 zu gelangen, musste der Hinterlandverkehr des Hamburger Hafens mit einbezogen werden. Dieser stagniert allerdings schon lange, nimmt derzeit sogar ab und wird heute zu über 41 % mit der Bahn abgewickelt. Gleichzeitig wird die straßenseitige Anbindung des Hafenhinterlandes bereits über andere Nord-Süd-Autobahnen gewährleistet (siehe Graphik). Außerdem müsste für den Autobahnkomplex aus A 14 und A 39 eine verkehrliche Gesamtbetrachtung erfolgen. Hinzu kommt, dass Autobahnneubauten von namhaften Verkehrswissenschaftlern keine wesentlichen positiven Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft mehr bescheinigt werden. Sie prognostizieren vielmehr, dass regionale Betriebe im strukturschwachen Raum verdrängt werden, weil gut aufgestellte Unternehmen in größerer Entfernung leichteren Zugang dorthin finden.

Der BUND wird bei seiner Klage außerdem von verschiedenen Umweltinitiativen sowie der Deutschen Umwelthilfe unterstützt.

Quelle: Pressemitteilung vom Landesverband Niedersachsen, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Goebenstrasse 3a, 30161 Hannover

Montag, 7. Mai 2018

Planfeststellungsbeschluss im Abschnitt 7 und Planfeststellungsverfahren im Abschnitt 6

Planfeststellungsbeschluss im Abschnitt 7 zwischen Ehra (L 289) und Wolfsburg (B 188) ergangen



Für den Abschnitt 7 der projektierten Autobahn 39 von Ehra (L 289) bis Wolfsburg (B 188) ist am 30. April 2018 der Planfeststellungsbeschluss ergangen. Er liegt zusammen mit den festgestellten Planunterlagen in der Zeit vom 14. Mai 2018 bis einschließlich 28. Mai 2018 bei nachfolgenden Gemeinden zur allgemeinen Einsicht öffentlich aus:
Darüber hinaus können der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan (ungesiegelt) im o. g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen werden.

Da mehr als 50 Einwendungen in dem Verfahren eingegangen waren, wird die individuelle Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses durch öffentliche Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt und in den folgenden Tageszeitungen ersetzt:
Braunschweiger Zeitung, Wolfsburger Nachrichten, Wolfsburger Allgemeine und Isenhagener Kreisblatt.

Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt (§ 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG).

Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann der Planfeststellungsbeschluss von den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Stabsstelle Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, schriftlich angefordert werden.

Die Bestandskraft (Unanfechtbarkeit) des Beschlusses bleibt abzuwarten.


Planfeststellungsverfahren im Abschnitt 6 von Wittingen (B 244) bis Ehra (L 289) eingeleitet


Im 6. Abschnitt der A 39 von Wittingen (B 244) bis Ehra (L 289) wurde jetzt das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 7. Mai 2018 bis einschließlich 6. Juni 2018 bei der Stadt Wittingen und den Samtgemeinden Brome, Hankensbüttel, Aue, Wesendorf, Meinersen und Amelinghausen zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Jeder, dessen Belange durch die Planung berührt werden, kann bis einschließlich 18. Juli 2018 Einwendungen erheben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind weitere Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen.

Darüber hinaus sind die Planunterlagen im o. g. Auslegungszeitraum auch auf den Internetseiten der Anhörungsbehörde unter http://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview einsehbar und stehen zum Download zur Verfügung.

Zudem sind die Planunterlagen ab dem Beginn der Auslegung für die Dauer des Verfahrens online unter https://uvp.niedersachsen.de/ einsehbar und stehen zum Download zur Verfügung.

Quelle: Newsletter der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 07.05.2018