Auch der BUND-Landesverband Niedersachsen prüft in Zusammenarbeit mit der BUND-Kreisgruppe Gifhorn erfolgversprechende Klagestrategien, um das überflüssige, umweltzerstörende Großprojekt A39 bereits beim zuerst planfestgestellten Abschnitt 7 zwischen Ehra (L289) und Wolfsburg (B188) zu stoppen!
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Zur gründlichen Vorbereitung der Klage - die gleich bei dem höchsten zuständigen Gericht, dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, erfolgen muss - sind jedoch erhebliche Finanzmittel erforderlich. Für 10 Klagepunkte muss mit Kosten allein auf der Klägerseite in Höhe von 30.000 € gerechnet werden.
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