Nach Einschätzung der Ostheide-Gruppe des Landesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) werden mit der voranschreitenden Konkretisierung der Planung der A 39 auch die dadurch geschaffenen Probleme immer deutlicher.
Dies, so Günther Schäfers aus Rohstorf als Sprecher der LBU-Gruppe, sei auch bei der jüngsten Arbeitskreissitzung für den Planungsabschnitt 5 in Bad Bodenteich überdeutlich geworden, als die Planer der Straßenbauverwaltung ihre Planungen für die Strecke zwischen Bad Bodenteich und Wittingen dargelegt hätten.
Demnach ist nach wie vor offen, ob es südlich von Bodenteich zu einer Querung der angedachten Neubautrasse zwischen Salzwedel und Breitenhees komme. Nachdem das Bundesumweltministerium wegen der Durchschneidung des „Grünen Bands“ entlang der ehemaligen Grenze die Notwendigkeit dieser B 190n bezweifelt hatte und eine Untersuchung der alternativen Ertüchtigung der B 71 (Salzwedel-Uelzen) gefordert hatte, hätten die Länder Sachsen-Anhalt und Niedersachsen nun ein eigenes Gutachten hierzu erstellt. Es liegt dem Bundesverkehrsministerium seit Herbst 2010 vor. Schäfers forderte die rasche Veröffentlichung dieses Gutachtens und der dabei zugrunde gelegten Annahmen.
Bei der Sitzung in Bodenteich sind laut LBU auch die drohenden massiven Flächenverluste der Landwirte deutlich geworden. Die den Landwirten zugesagte Beteiligung am Planungsprozess sei von der Straßenbauverwaltung so gestaltet worden, dass die Flurbereinigungsbehörde "GLL" das private Planungs- Institut "GfL" damit beauftragt habe. Offenbar seien Landwirtschaftskammer und Landvolk jetzt verärgert darüber, dass die GfL sie unzureichend einbezogen und viele Informationen nicht an sie weiter gegeben habe. Auf Protest der Landwirte hin habe die Behörde den Landwirten jetzt immerhin zwei Unterarbeitskreise zugesagt (davon einen zur Raststätten-Problematik)...
Verwundert zeigt sich die LBU-Gruppe über die Positionierungen der Wasser- und Schiffahrtsdirektion zum möglichen Verbot der Rad- und Fußgängernutzung auf den Wirtschaftswegen entlang des Elbe-Seitenkanals, wenn angrenzend daran die geplante Wildruhezone zwischen A 39 und Kanal eingerichtet werde. Bei dem Termin zum Planungsabschnitt 2 habe es noch geheißen, dass der Radverkehr auf den Wirtschaftswegen entlang des Elbe-Seitenkanals eigentlich ohnehin verboten sei. Jetzt habe man derzeit noch laufende Verträge mit den Gemeinden über die Nutzung der Wege hingewiesen.
Nach erneuter Auskunft der Straßenbauverwaltung beträgt der Abstand zwischen den bewirtschafteten Raststätten laut Beschluss eines Arbeitskreises im Bundesverkehrsministerium "in der Regel" 50 - 60 km, in "Ausnahmefällen" maximal 80 km – auch im Fall der A 39 definitiv keinen Kilometer. Autohöfe abseits der A 39 würden nicht eingerechnet. LBU-Vertreter Schäfers warnte vor späteren Erweiterungsplänen: Die Kapazitäten der Raststätten seien das Minimum, das bei Zugrundelegung der aktuellen Verkehrsprognose für 2025 notwendig sei. Danach oder bei neuen Verkehrsprognosen sei nach Aussage der Planer auch eine Prüfung der Erweiterung der Plätze möglich.
Die LBU-Gruppe verweist darauf, dass den Orten an einer möglichen A 39 eine massive Lärmbelastung ins Haus stehe. Bei der Lärmberechnung werde eine „mittlere Windrichtung“ und auch eine gemittelte Windstärke zugrunde gelegt - dadurch werde der vorherrschende Westwind nicht berücksichtigt, so dass östlich der A 39 der Lärm erheblich unterschätzt würde. Selbst wenn es zu detailgenaueren Untersuchungen der Lärmverhältnisse käme, würden diese realitätsfernen Durchschnitts-Annahmen zugrunde gelegt. Diese Rechenmethode führe zu einer falschen Aussage zur Verlärmung zahlreicher Ort an der geplanten A 39. Hinzu kämen die noch Probleme durch den Lärm, der von den teilweise bis zu 8 Meter hohen Dammlagen ausgehen würden.
Unzureichend sei die Informationslage auch hinsichtlich der Kriterien bei der Festlegung der Rastplatz-Orte. Überall entlang der gesamten A 39-Trasse sei untersucht und kartiert worden, welche Teilflächen dort für einen Raststättenbau „geeignet, bedingt geeignet oder nicht geeignet“ seien. Diese Karten würden aber nur für die engeren Bereiche der jetzt festgelegten Standorte veröffentlicht - die Straßenbauverwaltung verweigere die Veröffentlichung der Karten für die Bereiche zwischen den Rastplätzen - offenbar, um den Gegnern keine Argumente zur Infragestellung der Entscheidungen zu liefern.
Die LBU-Gruppe Ostheide verweist abschließend auf die massiven Einschnitte in die Lebensräume von Flora und Fauna auch in diesem Planungsabschnitt entlang der Seewiesen und anderer Biotope. Die geforderte Vernetzung der Lebensräume und Wanderwege von Rotwild und anderen Arten durch die Doppelbarriere Kanal plus A 39 könne durch die vorgesehenen Grünbrücken nicht gewährleistet werden. Quelle: Pressemitteilung Landesverband BIU