Für die Naturschutzverbände ist es nichts Geringeres als eine Revolution im Umweltrecht: Das Bundesverwaltungsgericht hat ihre Klagerechte bei Umweltverstößen massiv gestärkt.
Die Verbände dürfen bei Verstößen gegen EU-Umweltrecht künftig in viel größerem Ausmaß als bisher vor Gericht ziehen. Wo bisher nur einzelne, tatsächlich betroffene Bürger sich gegen verpestete Luft und zu viel Lärm vor Gericht wehren konnten, dürfen sie jetzt auf die Macht und Unterstützung der Verbände hoffen.
„Lärmschutz, Luftreinhaltung, Naturschutz - wir können jetzt wirklich als Anwalt der Natur auftreten", sagte der Vorsitzende der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch, nach der Urteilsverkündung. Eine Klagelawine werde sein Verband gleichwohl nicht lostreten.
Die Bundesverwaltungsrichter folgten mit ihrer Entscheidung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der ein weitgehendes Klagerecht der Verbände schon 2011 bejaht hatte. Das deutsche Recht könne und müsse entsprechend ausgelegt werden, entschieden die Leipziger Richter (Az.: BVerwG 7 C 21.12).
Hintergrund war ein Streit um den Luftreinhalteplan der Stadt Darmstadt. Die Deutsche Umwelthilfe hielt ihn für unzulänglich und zog vor Gericht. Die Frage war jedoch, ob sie als Verband überhaupt klageberechtigt war.
„Das ist ein bahnbrechendes Urteil", sagte DUH-Anwalt Remo Klinger. „Die Umweltverbände können jetzt jeden Verstoß gegen europäisches Umweltrecht einklagen." Bislang waren Verbandsklagen lediglich möglich bei Anlageplanungen, für die es eine Umweltverträglichkeitsprüfung gibt - also zum Beispiel Autobahnen oder Flughafenerweiterungen. Quelle: dpa