Die Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn 39 werden auf Grundlage des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie der Verkehrslärmschutzverordnung
so geplant, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Daher werde es im Bereich Lüneburg einen Tunnel von 399 Meter Länge mit anschließenden Lärmschutzwällen geben, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Hier die Antwort der Bundesregierung
Als Kleine Anfrage bezeichnet man eine auf wenige Punkte begrenzte
Fragestellung eines Parlamentariers an die Exekutive, beispielsweise
eines Abgeordneten an die Regierung. Sie ist ein Instrument der
parlamentarischen Kontrolle.
Quelle: Deutscher Bundestag