Mitgliedern von Jagdgenossenschaften und Besitzern von Eigenjagden drohen massive Vermögensverluste, sollte die A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg verwirklicht werden. Entlang der geplanten Trassen dürften weite Flächen nicht mehr bejagt werden. Die Jagdgenossenschaft Hohnstorf hat nun beschlossen, gegen die befürchtete Missachtung von Eigentumsrechten vorzugehen.
Den Eigentümern wäre es mit einem Verbot der Jagd unmöglich, die Flächen weiter an die Jägerschaft zu verpachten. Das Problem verschärft sich in den Abschnitten, in denen die geplante Trasse parallel zum Elbe-Seitenkanal verläuft, da auch der verbleibende Bereich zwischen Trasse und Kanal der Jagd entzogen werden würde.
Sowohl die Planungsbehörden als auch die Bundesregierung ignorieren bisher diesen drohenden Eingriff in Eigentumsrechte. Das verdeutlicht die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion. Zum Thema Jagd und Wildwechsel heißt es lapidar, dass Grünbrücken und Unterführungen für das Wild durchlässig genug seien. Dass es sowohl im Bereich der Grünbrücken als auch in den anschließenden Flurstücken entlang der Autobahn keine Jagd mehr geben kann, wird nicht erwähnt. Die Folgen werden ignoriert. Die Jagdgenossenschaften und Besitzer von Eigenjagden verlangen Klarheit darüber, wie man mit ihrem Eigentum verfahren will. Nach wie vor fehlen beispielsweise Angaben über die Höhe von Entschädigungen für Flächenverluste, über erhöhte Wildschadenszahlungen, über Pachtverluste durch Jagdverbotszonen an Bauwerken wie Brücken. Die Eigentümer sogenannter Eigenjagden müssen zudem befürchten, dass ihre Flächen nach der Zerschneidung durch die A39-Trasse den Status „Eigenjagd" verlieren. Das würde einen erheblichen finanziellen Verlust bedeuten.
Die Jagdgenossenschaft Hohnstorf fordert die Bundesregierung als Auftraggeber der Planungen auf, die Fragen und Sorgen der Grundeigentümer nicht länger zu ignorieren. Sie hat die Pflicht, für sorgfältige Planung und akzeptable Entschädigung zu sorgen.
Die Lage ist so unbefriedigend, dass der Zentralverband der Jagdgenossenschaften (ZJEN) seinen Mitgliedern empfiehlt, derzeit keine Vereinbarungen mit den Planungsbehörden zu treffen. Erst müsse in diesen Bereichen Klarheit geschaffen werden.
Die Jagdgenossenschaft Hohnstorf wird das Missachten von Eigentumsrechten nicht hinnehmen. Sie bereitet derzeit gemeinsam mit der Jägerschaft und den großen Naturschutzverbänden entsprechende Einwendungen für das zu erwartende Planfeststellungsverfahren im Abschnitt 2 vor. Die gut begründete Einwendung wird die Grundlage bilden, um nötigenfalls auch mit Hilfe einer Klage die Rechte der Grundeigentümer und des Naturschutzes zu sichern. Quelle: BI Hohnstorf