Die Mehrkosten gehen in die Milliarden: Der privat finanzierte Autobahnbau ist laut Bundesrechnungshof deutlich teurer als öffentliche Projekte. Doch das hindert Verkehrsminister Alexander Dobrindt nicht daran, genau diese öffentlich-privaten Partnerschaften einzugehen.
Vielen gelten öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) als Wundermittel gegen Kostensteigerungen bei Bauvorhaben wie Autobahnen, Straßentunnel oder Schulen.
Mit dem Vergabeverfahren zum Ausbau der Autobahn A 10 / A 24 hat Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) nun die neue Generation von ÖPP-Projekten gestartet. Es ist das erste von insgesamt zehn Projekten, die in dieser Woche beim Zukunftsforum Infrastruktur von Minister Dobrindt öffentlich vorgestellt wurden. Der Ausbauzeitraum für die A 10 / A 24 umfasst die Jahre 2017 bis 2020.
Das Projekt beinhaltet die Bauleistungen, den Betrieb, die Erhaltung sowie die anteilige Finanzierung über dreißig Jahre. Das Projekt soll als Verfügbarkeitsmodell realisiert werden - das heißt, der Auftragnehmer erhält eine von der Verfügbarkeit der Strecke abhängige, nutzerorientierte Vergütung. Bei Einschränkungen, zum Beispiel gesperrten Spuren durch Baustellen oder Geschwindigkeitsbeschränkungen, werden die monatlichen Vergütungen entsprechend reduziert.
Dobrindt: "Mit öffentlich-privaten Partnerschaften bauen wir wirtschaftlich, die Bauqualität ist hoch und die Straße steht schneller zur Verfügung. Bisher konnte jede als ÖPP realisierte Straße vor dem geplanten Termin unter Verkehr gehen - und deutlich schneller fertiggestellt werden als nach herkömmlichen Verfahren. Dadurch helfen ÖPP-Modelle an entscheidenden Stellen unseres Straßennetzes, den größten volkswirtschaftlichen Schaden zu vermeiden: den Stau."
Doch das sehen längst nicht alle so: "Der privat finanzierte Autobahnbau rechnet sich nicht." Zu diesem Urteil kommt der Bundesrechnungshof in einem Gutachten über ÖPP.
Die Rechnungsprüfer haben die bisher sechs realisierten Projekte untersucht. Bei fünf Projekten habe sich gezeigt, "dass allein diese um insgesamt über 1,9 Milliarden Euro teurer sind, als es eine konventionelle Realisierung gewesen wäre", heißt es in dem Gutachten für den Haushaltsausschuss im Bundestag
So sei die ÖPP-Variante etwa beim Ausbau der A1 von Bremen nach Buchholz nicht wie vom Bundesverkehrsministerium um rund 40 Prozent günstiger gewesen, sondern fast 28 Prozent teurer. Beim Ausbau der A4 an der Landesgrenze von Hessen nach Thüringen sei zunächst ein Kostenvorteil von knapp 32 Prozent ermittelt worden; die Prüfer kommen aber auf ein Minus von 12,4 Prozent. Damit hätten die Projekte nicht als ÖPP realisiert werden dürfen.
Als Grund für Mehrkosten haben die Prüfer vor allem die höheren Finanzierungskosten von Unternehmen identifiziert. Diese seien "erheblich teurer als für den Bund". Sprich: Firmen müssen für Kredite mehr Zinsen zahlen als der Staat. Dennoch habe der Bund einen Anreiz, da er über die Vorfinanzierung die Schuldenbremse umgehen könne. "Ziel muss es sein, dass die Schuldenbremse keinen Einfluss auf die Entscheidung hat, ob eine Maßnahme als ÖPP-Projekt oder konventionell realisiert wird", schreiben die Prüfer in ihrem Bericht. Quelle: Spiegel; Bundesverkehrsministerium