„Es geht jetzt zur Sache!“ Das war vor kurzem in Neu Darchau der Tenor der Vollversammlung der Klägergemeinschaft gegen den Planfeststellungsbeschluss in Sachen Elbebrücke Neu Darchau-Darchau. Die Kläger hatten sich erneut getroffen, um sich über den Stand ihrer 34 eingereichten Privatklagen als auch der Klagen der Gemeinde Neu Darchau und des Kreises Lüchow-Dannenberg zu informieren. Anlass war der am Mittwoch, dem 22. März, ab 9 Uhr 30 stattfindende Verhandlungstermin vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg.
Die Sprecherin der Gemeinschaft, Gaby Mischke, hob zum wiederholten Maße hervor, dass der Gang zum Gericht erst erfolgt sei, als im Zuge des Erörterungsverfahrens und der Einspruchsbehandlung klar geworden sei, dass die Lüneburger Planer nicht auf die Bedenken der Bürger eingehen wollten. „Vielmehr wurde und wird weiterhin versucht“, so Frau Mische wörtlich, „rigoros und nur aus reinen Prestige- und Imagegründen der Kreisverwaltungsspitze unter Landrat Fietz und seinem designierten Nachfolger Dr. Porwol die Brückebaupläne gegen erhebliche Bedenken durchzuknüppeln.“ Deshalb setzten jetzt die Kläger ihre Hoffnung auf die Entscheidung unabhängiger Richter, von denen zu erwarten sei, dass sie die Bedenken und Einwände der Kläger ernst nehmen werden.
In der Aussprache der Versammlung formulierte die Mehrheit der Kläger einen begründeten Optimismus. So zeigten „schon fast hysterische politische Bestechungsversuche von Fietz und Porwol, mit unseriösen Scheinangeboten die Gemeinde Neu Darchau stimmungsmäßig einkaufen zu wollen um sie zum Rückzug ihrer Klage zu bewegen, dass sich diese Herren ihrer Sache offensichtlich keineswegs so sicher sind, dass sie die Gerichtsentscheidung nicht abwarten können“. Diese scheinheiligen Angebote, die zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen des Kreises Lüneburg führen würden, hätten bewiesenermaßen keinerlei Unterstützung des Kreistages. So habe ein vor wenigen Wochen von der CDU eingebrachter Dringlichkeitsantrag in Sachen Elbbrücke, mit der der Kreistag auf seiner jüngsten Sitzung in Amelinghausen zum „Treueschwur zur Brücke“ gebracht werden sollte, keine Mehrheit erhalten. Zu Recht befürchtet wohl andererseits die Kreistagsmehrheit, dass die Kostenexplosion der Brückenplanung sich noch mehr zulasten anderer dringender Investitionen z.B. im Straßenbau des Kreises Lüneburgs und dabei auch im Amt Neuhaus auswirken werde.
Wie Ulli Stang, ebenfalls Sprecher der Klägergemeinschaft betonte, „lassen auch die höchst fundierten Klagebegründungen unseres Anwaltes, des renommierten Verwaltungsrechtlers Nebelsieck aus Hamburg, darauf hoffen, dass sich das Gericht gründlich mit diesen Einwendungen auseinandersetzen muss und wir daher zuversichtlich sind, dass die Richter den Planfeststellungsbeschluss kippen werden“.
Mit Heiterkeit wollte am Schluss die Versammlung die vermeintliche Charakterisierung der Kläger als „linkselbische Zugezogene“ durch den Bürgermeister der Gemeinde Neuhaus, Hublitz, registrieren. Dahinter stecke allerdings „ der böse Versuch, erneut die Bevölkerung beiderseits der Elbe zu entzweien“. Das wurde aus der Versammlung dann doch mit dem nötigen Ernst nach Neuhaus zurückgespiegelt, zumal man in Neuhaus selber doch um Zuzug neuer Familien werbe, die dann dort als „Zugezogene“ wohl von vorneherein um ihre Rechte bangen müssten.
Die Klägergemeinschaft war sich zuletzt sicher, dass sich ein großes öffentliches Interesse an der Gerichtsverhandlung bereits in den Ankündigungen vieler Planungsgegner zeige, zum Termin nach Lüneburg zu fahren.
Pressemitteilung: Klägergemeinschaft gegen Planfeststellung Elbebrücke Neu Darchau-Darchau
c/o Ulli Stang, Lauschfelder Weg 1, 29490 Neu Darchau-Katemin,Tel. 05853 980115