Das ist unvermeidlich, wenn das Bundesverkehrsministerium die eigenen Richtlinien und die Grundkonzeption des Bundesverkehrswegeplans ernst nimmt. Ihnen zufolge hat die A39 im vordringlichen Bedarf nichts verloren.
Bundesverkehrsminister Dobrindt hat einen Referentenentwurf zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) veröffentlicht, der den Anforderungen an ein Planungsinstrument der Bundesregierung nicht gerecht wird. Die Kosten für Projekte wie die A39 wurden deutlich zu niedrig bewertet. Eine Überprüfung der Angaben zur A 39 hat ergeben, dass der Nutzen der geplanten Autobahn systematisch zu hoch und ihre Kosten systematisch zu niedrig angesetzt worden sind.
Tatsächlich liegt das Nutzen-Kosten-Verhältnis bei unter eins. Nur durch eine fehlerhafte Bewertung ist das Projekt als vordringlich eingestuft worden. Die Anforderungen an eine strategische Umweltprüfung wurden nicht erfüllt. Unter anderem deswegen und um die umweltpolitischen Ziele der Bundesregierung nicht zu gefährden, fordert das Umweltbundesamt, auf den Bau der A39 vollständig zu verzichten. Zudem fehlt im BVWP-Entwurf die vorgeschriebene Prüfung von Alternativen, hier konkret der Vergleich des Ausbaus der B4 mit dem Neubau der A39-Trasse. Ein weiteres Manko des gesamten Entwurfs ist es, dass er keine klaren Prioritäten setzt. Für viele Projekte wird das Geld fehlen. So enthält der Bundesverkehrswegeplan 292 Projekte ohne jegliche Kostenangaben.
Der Dachverband „Keine A 39“ fordert das Bundesverkehrsministerium auf, die geplante Autobahn aus dieser Kategorie zu streichen. Das Bundesverkehrsministerium muss die eingegangenen Stellungnahmen nun zum Anlass nehmen, den BVWP entsprechend zu überarbeiten. Das Ergebnis dürfte sich vom jetzigen Referentenentwurf deutlich unterscheiden. Quelle: Dachverband KEINE A39