Wie schon im alten Bundesverkehrswegeplan 2003, steht die A 39 auch im Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2015 im „Vordringlichen Bedarf“. Allerdings hat sich innerhalb dieser Kategorie etwas verändert - zu Ungunsten der A 39.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat, um die unterschiedliche Dringlichkeit Hunderter im Bundesverkehrswegeplan aufgeführter Projekte zu kennzeichnen, für den Vordringlichen Bedarf verschiedene Kategorien eingeführt.
Verwirklicht werden soll vorrangig das, was in den letzten Monaten gerüchtehalber „Vordringliche Bedarf Plus“ genannt wurde und nun als "laufende und fest disponierte Projekte" bezeichnet wird. Diese Kategorie ist Verkehrsbauten vorbehalten, die bereits begonnen oder gerichtsfest durchgeplant sind. Allein auf diese Kategorie entfällt ein Großteil aller Mittel für den Straßenneubau. Die A 39 gehört nicht dazu.
Die nächste Projektkategorie ist mit einem „E“ für „Engpassbeseitigung“ versehen. Weil die A 39, wiederum anders als ihre Befürworter stets behauptet haben, keiner Engpassbeseitigung dient, fällt sie auch darunter nicht.
Sie bleibt lediglich weiter auf der allgemeinen Wunschliste der Politik, neben vielen anderen Projekten, deren Realisierung ebenso unsicher ist.
Hinzu kommt, dass der nun vorgestellte Entwurf des Bundesverkehrswegeplans nur eine vorläufige Auflistung enthält, die allein der Bundesverkehrsminister erstellt hat. Der Entwurf muss noch viele parlamentarische Stationen durchlaufen, bis er am Ende in konkrete Finanzierungsgesetze mündet.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat Minister Dobrindt bereits wegen der fehlenden Abstimmung mit anderen Ressorts öffentlich kritisiert und ihm „Trickserei“ und „Klüngelwirtschaft“ attestiert: Wesentliche Umwelt-, Naturschutz- und Klimaschutzanforderungen seien im neuen Verkehrswegeplan noch nicht erfüllt, heißt es aus dem Bundesumweltministerium.
Die Grünen werfen Dobrindt vor, er habe einen „Entwurf zusammengezimmert, der die Anforderungen der Klima- und Energiepolitik praktisch vollständig ausblendet“. Der A 39 stehen beispielsweise völlig ungelöste Probleme des Natur- und Umweltschutzes entgegen.
Die Planung für die naturschutzrechtlich besonders heiklen mittleren Abschnitte der Autobahn kollidiert selbst nach Aussage der Planungsbehörden unter Umständen mit EU-Recht; ihr Abschluss liegt in weiter Ferne.
Geschönt ist auch das im Entwurf mit 2,1 angegebene (immer noch miese) Nutzen-Kosten-Verhältnis der A 39. Bislang lag es bei 1,9. Damit es nicht noch weiter abfällt und damit die geplante Autobahn nicht schon wirtschaftlich völlig indiskutabel wird, hat man zu einem leicht zu durchschauenden Trick gegriffen: Man hat, allen tatsächlichen Kostensteigerungen zum Trotz, die mutmaßlichen Projektkosten aus dem Jahr 2012 übernommen und mit einer aktuelleren Verkehrsprognose verknüpft – gleich bleibende Kosten, steigender Verkehr, fertig ist ein Nutzen-Kosten-Verhältnis, mit dem die Öffentlichkeit getäuscht wird.
Der Dachverband KEINE A39 bittet die Bürgerinnen und Bürger, sich jetzt mit kritischen Stellungnahmen und Einwendungen am Öffentlichkeitsverfahren zum Bundesverkehrswegeplan zu beteiligen, das am Montag (21. März) auf der Website des Bundesverkehrsministeriums startet. Diese Teilnahme ist sinnvoll, auch wenn für eine ernsthafte Bürgerbeteiligung wesentliche Informationen nicht zur Verfügung stehen und etwa die Umweltbelastung durch einzelne Projekte unüberprüfbar bleibt. Quelle: Dachverband KEINE A39