Bis zum 19. Dezember müssen alle Einwendungen, die den Abschnitt 7 oder das Gesamtprojekt "A 39" betreffen, bei der Planfeststellungsbehörde eingegangen sein. Jetzt sind rechtzeitige und qualifizierte schriftliche Einwendungen sehr wichtig.
Bis zum 19. Dezember müssen alle Einwendungen, die den Abschnitt 7 oder das Gesamtprojekt "A 39" betreffen, bei der Planfeststellungsbehörde eingegangen sein. Jetzt sind rechtzeitige und qualifizierte schriftliche Einwendungen sehr wichtig, um einerseits Rechtsverluste abzuwenden und andererseits entschlossenen Widerstand zu dokumentieren. Dazu hat der Dachverband der A 39-Gegner Sonderseiten auf der Website eingerichtet, die Hilfe beim Schreiben der Einwendungen bietet. Quelle: Dachverband KEINE A39