Sonntag, 10. Juni 2007

Planungsfehler bei Elbbrücke und A 39

Der Dachverband der 34 Bürgerinitiativen gegen die geplante A 39 sieht im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zum Stopp der Elbbrücke Neu Darchau einen weiteren Beleg dafür, dass man bei Planungsbehörden und Verkehrsministerien stets mit groben Verfahrensfehler rechnen müsse. Das Gericht hatte den Planfeststellungsbeschluss aufgehoben, weil der planende Landkreis Lüneburg auf dem mitbetroffenen Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg nicht zuständig sei.

„Auch in Sachen A 39 sehen wir eklatante Verfahrensmängel“, so Annette Niemann als Sprecherin der A-39-Gegner, „zum Beispiel die Nichtberücksichtigung von 14.000 Einwendungen im laufenden Raumordnungsverfahren, die fehlende Prüfung von Alternativen zur A 39 (Null-Plus-Variante), das fehlende Nutzen-Kosten-Verhältnis, fehlerhafte Kostenansätze und Prognosen, die Nichtberücksichtigung zentraler Verkehrsstudien (VUNO), grobe Fehler bei der Berücksichtigung von Naturschutz, Landwirtschaft und Lärmbelastung, das formale Zusammen- pressen von A 39 und A 14 zu einem Schein-Projekt, usw..“


Der Schutz- und Klagefond prüfe nun, ob man schon nach dem Raumordnungsverfahren und vor der möglichen Planfeststellung die ersten Musterklagen erheben werde. Die auch von den A-39-Gegnern  beauftragte Hamburger Verwaltungskanzlei habe schließlich im Falle der Elbbrücken-Planung alle Planungsfehler konsequent aufgedeckt. „Gegen die Bürgerinnen und Bürger“, so Annette Niemann in die Richtung von Planern und Politikern, “bekommt man ein solch sinnloses Renommierprojekt weder juristisch noch politisch durch...“

Verantwortlich und Ansprechpartner als
Pressesprecher des Dachverbands der Bürgerinitiativen gegen die A 39:
Eckehard Niemann
Varendorfer Str. 24
29553 Bienenbüttel